FSJ: Eine fristlose Kündigung erhalten. In der Vereinbarung steht, dass Voraussetzung i. d. Regel eine schriftl. Abmahnung erfolgt. Das ist nicht passiert?

4 Antworten

Hallo.

In der Regel kann alles bedeute. Kann ein Vorfall gewesen sein der im Vertrag steht.
Deshalb kaum nachzuvollziehen.
Unpünktlich öfter kann schon reichen. 

Wer zieht deswegen vor Arbeitsgericht. Wohl kaum einer.
Und wenn du die Abmahnung von deinem Sohn nicht zu sehen bekommst.

Mit Gruß

Bley 1914

Das kommt darauf an, was vorgefallen ist. Es gibt auch Sonderfälle bei Schwerwiegenden und gravierenden Fehlern

Bettina49 
Fragesteller
 27.10.2017, 20:39

Grund wohl unzuverlässig, ständiges Verspäten

Dann ist das wohl die Ausnahme von der Regel. Bei schweren Verstößen brauchts keine Abmahung mehr.

Unlegitim, aber immer Sonderfälle beachten. Wurdest du auf deine Unpünktlichkeit und deine Unzuverlässigkeit hingewiesen?