in wg ziehen mit 18

4 Antworten

Bis zum 25. Lebensjahr oder dem erfolgreichen Abschluß einer Berufsausbildung sind die Eltern unterhaltspflichtig. Das bedeutet dass die Eltern alles bezahlen müssen. Beantragt man Gelder vom Amt, werden die Gelder nur dann bewilligt wenn man nachweisen kann, dass die Eltern zu arm sind um das Kind ausreichend zu unterstützen.

Solange die Eltern "Obdach und Futter" anbieten können hat man keinen Anspruch auf irgendwelche Fördergelder.

"Zuhause gefällt es mir nicht" ist kein Grund nicht menschenwürdig leben zu können,also gibt es keinen Grund dass der Steuerzahler dafür Geld aus gibt.

Ausnahme ist Bafög. Hier kann man Geld bekommen für Studienrelevante Dinge die einem die Eltern nicht finanzieren können/wollen. Solange die Eltern aber in der Lage sind für Obdach und Nahrung zu sorgen bekommt man da aber nur höchstens €100 pro Monat für Bücher und Studiengebühren. Eine eigene Bude sowie Geld für Kleidung, Lebensmittel usw. bekommt man da nicht!

Das Kindergeld kann auf Antrag an dich überwiesen werden. Du kannst auch versuchen Schüler-Bafög zu beantragen. Aber eines solltest du wissen, grundsätzlich sind deine Eltern für deinen Unterhalt zuständig und den müssen sie dir nicht auszahlen, wenn sie in ihrem Haushalt für dich ein Zimmer haben. Bafög gibt es auch nur, wenn deine Eltern nicht genug verdienen. Mit dem Kindergeld allein kannst du ein WG-Zimmer nicht finanzieren. Also rede mit deinen Eltern, für den Bafög-Antrag brauchst du sowieso ihre Einkommensnachweise.

Krimhild  06.12.2011, 07:35

Dem ist nichts hinzuzufügen!

kindergeld bekommst du bis 25 außer du verdienst einen gewissen geldbetrag...

setus  06.12.2011, 07:36

aber nur bis 25 wenn er studiert.

Ich frage mich allerdings, was er studieren will, wenn er nicht mal Groß- und Kleinschreibung beherrscht.

Deine Eltern sind dir gegenüber unterhaltspflichtig.

Das Kindergeld steht den Eltern zu, aber die können es natürlich dir auszahlen.