Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr selbst beantragen?

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Hallo,

Kindergeld ist eine Steuervergünstigung für die Eltern eines Kindes, es steht einzig und allein den Eltern zu. Ein Kind kann niemals (Vollwaisen ausgenommen) den Anspruch auf Kindergeld für sich selbst haben.

Es besteht alleine die Möglichkeit, dass ein Kind die Auszahlung des Kindergeldes beantragen kann, und dies auch nur unter folgenden Bedingungen:

  1. das Kind muss volljährig sein und
  2. das Kind darf nicht mehr im Haushalt des Kindergeldberechtigten leben und
  3. es muss eine Unterhaltspflichverletzung der Eltern vorliegen.

Nur dann kann das Kindergeld an das Kind ausgezahlt werden; Anspruchsinhaber bleiben aber immer die Eltern.

Das oft zitierte "Geh zur Familienkasse und sag, dass du nicht mehr zu hause wohnst, dann bekommst du das Kindergeld." ist schlichtweg falsch.

D.h. nein, das Kindergeld kann nicht an Dich gezahlt werden, da Du noch im Haushalt Deiner Mutter lebst.

uterusuterus  07.08.2011, 11:21

Wie ist der mit der Unterhaltspflichtverletzung der Eltern gemeint?... Angenommen eine Volljährige wohnt in einer WG und bestreitet ihren Lebensunterhalt mit einem Nebenjob...Hat sie dann Anspruch auf ihr Kindergeld?

zitteraal  07.08.2011, 17:00
@uterusuterus

Eltern müssen für den Unterhalt Ihrer Kinder aufkommen. Tun sie das nicht, weder in Form von Sachleistungen (Wohnraum zur Verfügung stellen, Wäsche waschen etc.) noch in Form von Geldleistungen, dann kommen sie dieser Verpflichtung nicht nach.

Dann und nur dann kann die Auszahlung des Kindergeldes an das Kind selbst erfolgen.

Dass die Volljährige eine eigene Wohnung hat, spielt nur eine untergeordnete Rolle. Es reicht z. B. schon aus, dass die Eltern anbieten, dass das Kind bei ihnen wohnen könne, um der Unterhaltsverpflichtung nachzukommen.

Auch wenn der Lebensunterhalt durch eigene Einkünfte gedeckt werden kann, heißt das nicht, dass das Kindergeld nun dem Kind zusteht.

uterusuterus  11.08.2011, 09:53
@zitteraal

okey das sind jetzt nicht die besten Neuigkeiten, aber vielen Dank für die ausführliche Information!

Das Kindergeld ist nicht für die Kinder, sondern für die Eltern, die für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen. Wenn du dein eigenes Geld verdienst und kein Geld mehr von Mama und Papa brauchst, gibt es auch kein Kindergeld mehr! Deine Eltern zahlen die Wohnung , die Lebensmittel, Kleidung, Taschengeld und damit auch die Mehrwertsteuer für dich, deshalb bekommen sie das Kindergeld!

simplex5  30.03.2010, 23:14

DH! Aber die Mutter könnte mit der Tochter eine Vereinbarung treffen, dass sie das KiGe als sog. Barunterhalt an sie auszahlt und ergo müsste sie bei der KiGe-Kasse das Konto ihrer Tochter angeben, dann wird es an die Tochter ausgezahlt. Dies ist insbesondere dann wichtig und richtig, wenn die Tochter zwar in der Ausbildung ist, aber eine eigene Wohnung etc. finanzieren muss.

Der Unterhalt steht Deiner Mutter zu zu Deinem Lebensunterhalt (Wohnen, Essen etc.).

Zieh doch aus, dann siehst Du wie wenig Geld 260 Euro zum Leben sind.

Dann wird wahrscheinlich über Ausgaben wie Warmmiete, Versicherungen, Abzahlungen für Einrichtungsgegenstände und so was profanes wie Lebensmittel gejammert.

Internet und Telefon kostet übrigens auch.

Frag Deine Mutter mal nach monatlichen Fixkosten und teile das durch 2. Dann wirst Du sehen wie wenig ihr bleibt.

Ich würde an Stelle Deiner Mutter mal mit Dir reden. Waschen im Waschsalon (Waschmittel, Strom und Wasser kostet, ebenso die Abnutzung der Maschine). Die Arbeit wird ihr wahrscheinlich noch nicht einmal gedankt von Dir.

Internet kannste auch außerhalb wahrnehmen (oder die Hälfte zahlen).

Lebensmittel selber zahlen (eigenes Fach im Kühlschrank). Bei Mutter wird sich nicht bedient.

Ich hoffe, dass Du die wichtigsten Sachen für den Haushalt schon gekauft hast (Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Besteck, Gläser, Kochtöpfe etc.). Ich hatte es mit 18 zusammen (bis auf Möbel). Mein jetziger Mann übrigens auch.

Meine Tochter wird bald 19, die ist vernünftiger und wesentlich preisbewusster. Auf die Idee käme sie gar nicht. Und sie packt zuhause an.

Hallo Du hast ja Vorstellungen:-)) Wer hat Dich bis jetzt oder auch immer noch versorgt?? Ich denke Deine Mutter oder? Ich finde es schon super großzügig das deine Mutter Dir den Unterhalt deines Vaters gibt!!!! Das Du 20€ abdrücken mußt -sicher fürs Handy oder so- ist doch OK. Kindergeld gehört den Eltern so lange Du noch zu Hause wohnst!!! wenn Du mal Deine eigene Wohnung und somit Dein Leben ganz alleine in die Hand nimmst gibt dir sicher Deine für mich sehr großzügige Mutter auch noch das Kindergeld!!! Kindergeld gibt es auch nur bis ein oder maximal zwei Ausbildungen ( Studium )beendet sind oder bis 26Jahre! Lg herzlich

beantragen kannst du das nicht. wenn du zu hause wohnst, kannst du das nicht erhalten, wenn deine eltern nicht zustimmen. wenn du ausziehst, kannst du einen abzweigungsantrag stellen, dass heiß, du erhälst das geld direkt von der familienkasse. aber deine eltern sind immer die geldberechtigten. wenn du es kriegen möchtest, muss du ausziehen. sonst kannst du es nicht für dich haben. es steht nämlich nur den eltern zu. für unterhalt und co