Kann man mit 18 eine eigene Wohnung beantragen,ohne eine Ausbildung?

8 Antworten

Nein, kannst du nicht. Du bist volljährig, also das Jugendamt nicht mehr für dich zuständig. Nur für bestimmte Ausnahmen gilt das SGB VIII bis zum 21. Lebensjahr.

Du hast kein Geld, um dir eine Wohnung leisten zu können. Ohne Geld wirst du keinen Vermieter finden.

Mit 17 würde es gehen?

@GiorgioOsmani

Ja, wenn das Jugendamt die Notwendigkeit einschätzt, dich aus der Familie nehmen zu müssen. Niemals auf eigenen Wunsch, weil du keine Lust mehr auf deine Eltern hast und denkst, das Jugendamt könnte dir deine Wohnung zahlen.

Nein!

Das Jugendamt ist keine Wohlfahrtszentrale für sich verweigernde Jugendliche, die keinen Bock auf Eltern oder Ausbildung oder alles zusammen haben.

Mit 18 ist das JA zunächst einmal sowieso nicht mehr zuständig (es sei denn Du warst bereits in einer Hilfsmaßnahme und es geht darum den Ausbildungserfolg zu wahren und zu sichern!)

Voraussetzungen sind also  i.d.  Regel eine berufliche oder schulische Ausbildung, die Du durchziehen musst, wenn Du überhaupt HARTZ IV Ansprüche durchsetzen willst.

Dann sind aber erst mal wieder Deine Eltern unterhaltspflichtig: Die können das aber in Form von Sachleistungen anbieten: Unterkunft und Verpflegung...

Dazu Dein Kindergeld (wenn in berufl. oder schul. Ausbildung!!!)

Wenn Du dich der Ausbildung verweigerst brauchen Deine Eltern gar nichts machen... Du bist verpflichtet Ihnen die Halbjahres- und Ganzjahreszeuignisse zuzusenden, Ausbildungsnachweise, wenn gefordert zu erbringen etc.

Innsgesamt:

Du kannst Dich jederzeit für eine Wohnung bewerben... jeder Vermieter wird aber einen Gehaltsnachweis verlangen.

Wenn Du hier schummelst ist das schnell strafrechtlich relevant! (Nur weil wir schon mal dabei sind)

Sincerely Norbert

Beim Jugendamt kann man keine Wohnung beantragen. Dafür ist das Jobcenter für zuständig. Da kannst du wen du in die Härtefall Reglung reinpasst Hartz4 beantragen aber dafür muss mehr passieren als nur Streit mit deinen Eltern. Da muss du schon misshandelt oder eingesperrt werden. Das Jugendamt wäre für dich auch gar nicht mehr zuständig weil du 18 bist außer du hattest vor deinen Geburtstag schon Jugendhilfe.

Hängt ganz davon ab - Hast du eigenes Geld oder bekommst Arbeitslosengeld/Sozialhilfe, dann kannst du dir eine Wohnung suchen. (muss bei letzterem natürlich erst bewilligt werden und dazu brauchst du dann gute Gründe). Aber im Prinzip, ja.

Das ist ja das Ding :),ich möchte kein Arbeitslosengeld beantragen.

@GiorgioOsmani

Dann natürlich nicht, woher willst du denn genug Geld haben um ne Wohnung zu bezahlen? Das bezahlt man dir nicht einfach mal so, wenn du theoretisch arbeiten kannst.

Ja,genau das ist das Problem,die lassen mich nicht arbeiten,ich war schon beim Arbeitsamt,und wegen meiner Vorgeschichte ist das nicht möglich,klar würde ich arbeiten wollen.

ja es geht wenn deine eltern auch mit dir nicht klarkommen ,du musst das mit dem jugendamt klären

hatte ich schon mit 17


Da ist der Unterschied, du warst noch nicht volljährig.