In Deutschland erlaubt?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Ist erlaubt 52%
Ist nicht erlaubt 48%

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ist erlaubt

Die Lackierung ist erlaubt. Die Beschriftung "Police" ist nicht geschützt und darf verwendet werden. Fahrzeuge in Design von den US-Polizeifahrzeuge sind erlaubt und fahren auch als Showfahrzeuge rum.

Allerdings gibt es Einschränkungen was die Zusatzbeleuchtung und Sondersignalanlage angeht. Diese darf auf öffentlichen Straßen nicht funktionieren. Entweder muss da ein Trennschalter vorhanden sein, welcher nicht von Fahrersitz bedient werden kann oder es muss abgedeckt werden. Dazu gibt es unterschiedliche Regelungen.

Der Kuhfänger ist wegen Fußgängerschutz nicht Zulassungsfähig.

Ist erlaubt

....wenn er eine gültige Zulassung besitzt und die Lichtanlage auf dem Dach abgedeckt wird/funktionsuntüchtig ist.

Ist erlaubt

Das ist tatsächlich erlaubt. Das rot-blau-Licht muss auch nciht entfernt werden, aber es darf im Straßenverkehr meines Wissens anch nicht benutzt werden. Es kann jedoch sein, dass verlangt wird, dass das Licht abgedeckt wird.

Ist erlaubt

Lackierung allein ja. Gibt auch viele die so fahren

Ist nicht erlaubt

das police ist nicht das problem, aber z.B. die blinklichter vorne wären nicht STVO konform, der Scheinwerfer und vermutlich noch einige andere Bauteile.