Auto, dänische Papiere- in Deutschland ein Jahr fahren dann in Dänemark
Ganz einfach: Es gibt eine Zulassungssteuer in Dänemark wo man 100% des Fahrzeugwertes entrichten muss. Die will ich mir sparen, indem ich einen Wagen mit dänischen Papieren kaufe- aus Deutschland . Geht das?`
Wenn ich den Wagen habe und ihn schon in DE fahren will, muss ich den dann Ummelden lassen und wenn ja, spart man dann immer noch die Zulassungsgebühr? Wenn nicht: wie lange kann ich den hier auf dänischen Papieren fahren? In Dänemark kann man zB ein deutschen Wagen 180 Tage fahren bevor man dem dänische Platten geben muss
2 Antworten
Hej,
wenn ein Halter eines in DK registrierten Fahrzeuges dieses verkauft, so wird er es auch in DK abmelden. Wenn er es ins Ausland verkauft, wird er dabei auch die Nummernschilder abliefern.
Als Käufer wirst Du den Wagen, wenn Du ihn denn im öffentlichen Strassenverkehr benutzen möchtest, zulassen müssen. In DK kannst Du das nur mit einem festen Wohn- oder Firmensitz. Hast Du einen solchen nur in Deutschland, wird die Zulassung dort erfolgen müssen.
Wenn Du den dann in D zugelassenen Wagen mehr als 180 Tage in DK benutzen möchtest, benötigst Du eine Aufenthaltsgenehmigung. Dazu musst Du dort auch einen Wohnsitz haben und damit bist Du verpflichtet, Deinen Wagen in DK anzumelden, wobei die Registrierungsabgabe fällig wird.
Allerdings:
Beim Verkauf eines in DK registrierten Fahrzeuges ins Ausland.kann der auf den Zeitwert bezogene Teil der Registrierungsgebühr erstattet werden.
http://www.pwc.dk/da/afgifter/registreringsafgift.jhtml
Liebe Grüsse
Achim
Danke :) Mittlerweile hatte ich nach vielen Versuchen (und zwar bei der 5. oder 6. Versicherung mit der ich geschrieben habe) zwar schon diese Infos gefunden aber trotzdem.
du brauchst also hilfe beim steuerbetrug?????
das ist kein steuerbetrug da für den wagen schonmal diese steuer entrichtet wurde. ich weiss bloß nicht ob die bei der ausfuhr rückgängig gemacht wurde, was ich sehr bezweifle.
Es geht nur um die situation. Immerhin wurde der wagen in dänemark von einem dänen gekauft und dann nach De gebracht. Es ist kein betrug wenn man den selben wagen wieder mitnimmt.
P.S.:
Die Erstattung der RA kann natürlich nur der ursprüngliche Fahrzeughalter beantragen und erhalten und könnte sie beim Verkaufspreis berücksichtigen.
Wenn Du den Wagen dann erst ein Jahr in Deutschland fährst und ihn danach in DK registrieren lässt oder lassen musst, sollte die RA niedriger ausfallen als der Erstattungsbetrag, da sie auch vom Alters des Wagens abhängt.
LG,
Achim