Ist es erlaubt mit einem afghanischen Führerschein in Deutschland zu fahren?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein außerdeutscher Kraftfahrzeugführer darf, wie bereits des öfteren geschrieben, bis zu 6 Monaten, also vorübergehend, mit diesem Führerschein fahren. Dies gilt aber nicht, wenn dieser Führerscheininhaber in Deutschland ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug hat. Außerdeutsch ist ein Kraftfahrer dann, wenn er in Deutschland keinen "ordentlichen" Wohnsitz hat, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

die ersten 6 Monate nach Einreise ja, danach muss aber umgeschrieben werden. Bei Afghanistan müssen beide Prüfungen abgelegt werden, aber du musst keine Sonderfahrten oder Theorie mitmachen. Auch wenn das sinnvoll ist...zumal kaum ein FL einen zu Prüfungen anmelden wird ohne zu wissen wie gut man ist. (Achso...3 Jahre nach Einreise ist der FS komplett abgelaufen..dann müssteste ihn komplett neu machen)

youngafg 
Fragesteller
 21.05.2010, 11:00

also nach 3 jahren ist der lappen futsch ? wenn ich z.B nach afg. in den urlaub fliege und dort einen führerschein mache dann könnte ich es nach 3 jahren nicht mehr verwenden? (hab die deutsche staatsangehörigkeit)

Siraaa  21.05.2010, 14:42
@youngafg

ein im Urlaub gemachter Führerschein wird sowieso nicht anerkannt. Egal wo du ihn machst. Du musst deinen Lebensmittelpunkt in dem jeweiligen Land für min. 185 Tage haben.

Hi Den musst Du spätestens nach 12 Monaten umschreiben lassen. Es wird dabei wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit hast auch eine Abfrage in Flensburg gemacht, falls ein Entzug vorliegen sollte. Dann kann es teuer werden. Ansonsten ist der Führerschein nach 12 Monaten bei ständigen Aufenthalt in Deutschland umzuschreiben.

Empfehle ich Dir,denn die Folgen bei einer Polizeikontrolle nach 12 Monaten kann sehr teuer und unangenehm werden.

Reiswaffel87  20.05.2010, 16:53

Ich habe bis jetzt immer nur was von 6 Monaten gehört... Hast du zufällig eine Quelle für die Jahresfrist zur Hand?

PepsiMaster  20.05.2010, 17:28
@Reiswaffel87

§29 Abs. 1 FEV (Fahrerlaubnisverordnung)

6 Monate sind korrekt, Verlängerung um weitere 6 Monate unter gewissen Umständen möglich.

Umschrieben. Nach 6 Monaten.

Es gibt unterschiedliche Regeln. Bei manchen Ländern kann man es problemlos umschreiben lassen, bei anderen gibt es Prüfungen - von nur Erste Hilfe bis nur Theorie oder nur Praxis oder auch alles.

Frag im Ordnungsamt nach bzw. google ein bisschen.

6 Monate kannst du damit in Deutschland fahren, danach ist eine Umschreibung Pflicht, da Afghanistan aber nicht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung steht, mußt du beide Prüfungen noch einmal ablegen.