In 20-Zone beim Überholen eines Radfahrers geblitzt!

7 Antworten

Da das nur eine Verwarnungsstrafe, die punktefrei ist, gibt, würde ich diese bezahlen. Ich denke schon, daß Du zu schnell warst, wenn Du schon zum Überholen angesetzt hast und nach Deiner Aussage der Radfahrer auch schneller als 20 km/h war. Wenn Du dagegen vorgehst kommt auch bei einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung bei den Meisten noch der Selbstbehalt dazu. Das sind in der Regel 150 Euronen, die Du auch bezahlen musst, wenn Du vor Gericht gewinnst. Willst Du Dir das antun wegen 15 €?

Die Verwarnung wird sicherlich nicht teuer, aber dennoch gehts um das Prinzip. Warum wurdest Du überhaupt angeschrieben? Sobald mehr Fahrzeuge auf dem Bild sind ist es ja nicht eindeutig zuzuordnen wer das war. Wenn Du Rechtschutz hast würde ich auf jeden Fall Einspruch einlegen. Man kann jetzt nicht verallgemeinern, aber manchmal ist viel zu machen, z.B. wenn Kurve ist kann es sein daß Messung nicht stimmt, oder bei Brücke im Hintergrund,usw.

Also ich wurde ja noch nicht einmal direkt angeschrieben, sondern mein Partner, da über ihn das Auto läuft. Und er soll sich jetzt äußern, wer das Auto überhaupt geführt hat usw. Auf dem Foto ist ganz links ein parkendes Auto zu erkennen, dann ein Radfahrer, welcher gut zur Hälfte noch vor dem Auto ist und dann ich, mit reichlich Abstand zum Fahrrad, und wie gesagt, noch gut eine halbe Fahrradlänge hinter ihm. Meine ja auch, dass es ums Prinzip geht, gut 15,- € sind echt nicht viel, aber wenn es zu unrecht wäre, wäre es trotzdem ungerechtfertigt, oder nicht!!??!!

@Emma3009

Dein Partner wurde angeschrieben, weil er der Halter ist. Er kann jetzt das auf sich nehmen und bezahlen oder Dich als Fahrer angeben. Wie gesagt, wenn Du Rechtschutz hast, dann gib es weiter. Der Anwalt oder Sachverständige soll sich das Foto anschauen und beurteilen. Ich weiß ja nicht wie genau auf dem Foto, aber wenn es nicht erkennbar ist daß Du schon vor dem Radfahrer warst, kann ja der Radfahrer geblitzt worden sein und Du kannst ja theoretisch linke abbiegen wollen (Deshalb soweit links oder zufällig geblitzt wenn Blinker an) Selbst wenn sie erkennen können, daß Du wirklich überholen wolltest aber sie sen Radfahrer geblitzt haben dann können sie Dir Deine Geschwindigkeit nicht nachweisen. Es leuchtet zwar ein, daß sie wissen daß Du schneller als der geblitzte Radfahrer warst, aber konkret eine Geschwindigkeit können sie Dir nicht nachweisen. Wie gesagt, hast Du Rechtschutz, leg Einspruch ein, wenn nicht, dann bezahl halt die 15€ bevor Bearbeitungsgebühren und Gerichtskosten Dich für eine Bagatelle auffressen.

@RainerB76

Vielen lieben Dank!! So in etwa habe ich mir das auch schon gedacht. Naja mal schauen, was wir machen!!

LG und schönen Abend noch...

Wenn du meinst, der Radfahrer ist schon so schnell gefahren, daß er den Blitzer ausgelöst hat, dann mußt du ja noch schneller gewesen sein, wenn du zum Überholen ansetzt. Also du reitest dich da eher weiter rein, wenn du so argumentierst. Und 7 km/h zu viel ist doch fast gar nichts. Da zahlt man das Bußgeld, und die Sache hat sich erledigt.

P.S. es sind ja nur 15 Euro Verwarnungsgeld.

Es kann bei der Bildauswertung genau festgestellt werden, welches Fahrzeug im vordefinierten Meßbereich angemessen und fotografiert wurde. Sind zwei Fahrzeuge gleichzeitig in dem relativ engen Meßbereich, so wird die Auswertung verworfen. Also, es lässt sich sehr wohl ganz leicht feststellen, ob der Pkw oder der Radfahrer sich im Meßbereich befinden.

normal gibt es dafür kontaktschleifen. so das fahrräder den blitzer garnicht auslösen können.

das würde ich vorher prüfen.

ich habe als Kind als Radfahrer auch schon Blitzer ausgelöst!

@DerTroll

ich auch. geht aber nicht mit allen. deßhalb soll er es prüfen.

bei uns in der nähe gibts schöne straßen für rennräder. die dinger würden doch nur noch blitzen im sommer.