Im Wald Mofa fahren?
Halle Leute, Ich wohne in einem Dorf etwas außerhalb auf einem kleinen Berg. Hier stehen 2 Häuser mit jeweils 3 Parteien. Rings um die Häuser ist sehr viel Wald, was sich sehr gut anbietet um dort etwas Mofa zu fahren. Gestern als ich grade los fahren wollte, habe ich meinen Vermieter gesehen, zu dem meine Familie ein mehr oder weniger Freundschaftliches Verhältnis hat. Er ist auch gleichzeitig der Waldbesitzer. Ich habe ihn dann gestern gefragt ob es okay ist wenn ich mit dem Mofa durch den Wald fahre. Er hat dann gesagt, ja klar ist kein Problem kannst ruhig fahren. Nun ist meine Frage: wenn der Förster kommt oder mich die Polizei erwischt oder so, bekomme ich dann trotzdem eine Strafe oder fahre ich da dann "legal"?
8 Antworten
Ja du bekommst eine Strafe, wenn du keine prüfbescheinigung besitzt und/oder das Mofa nicht angemeldet ist. Du fährst immerhin auf öffentlichen Wald und Feldwegen. Dort gilt die gleiche Regelung wie auf öffentlichen straßen. Man darf nicht mal auf einem Privaten Grundstück ohne Führerschein fahren, wenn das Gelände nicht eindeutig von öffentlichen Verkehr abgegrenzt ist.
Man darf nicht mal auf einem Privaten Grundstück ohne Führerschein fahren, wenn das Gelände nicht eindeutig von öffentlichen Verkehr abgegrenzt ist.
Korrekte Antwort !
DH !
Also... da muss man Unterscheiden: Wenn der Wald Privatbesitz ist, dann ist das richtig: Ja, man darf da fahren.
ABER: Es gibt auch so etwas wie Naturschutz und Gesetze. Und die sind regional verschieden. Wenn Du z.B. ein Haus kaufst das unter Denkmalschutz steht: Ist es zwar DEINS aber Du darfst noch lange nicht alles damit machen.
Mein Tipp:
Schlicht die Polizei fragen. Und den Förster....
Hallo,
also auch Rechts vor Links an der dritten Fichte neben der dicken Eiche? Und meintest Du Posten oder Pfosten? Vielleicht stellt ja der Mofa-Fahrer rundherum POSTEN auf, die das zu befahrene Gebiet absperren. Und selbst wenn: Die Frage war ja: "Darf ich da fahren". Somit müsste Deine Antwort lauten: ""Wenn Du Dich an die Verkehrsregeln hältst und die Schilder beachtest: Klar" ;)
Somit müsste Deine Antwort lauten: ""Wenn Du Dich an die Verkehrsregeln hältst und die Schilder beachtest: Klar" ;)
Falsch, weil da nicht nur die StVO sondern auch das Landeswaldgesetz gilt und das untersagt allgemein das Fahren mit Fahrzeugen aller Art.
Auch auf privaten Waldgrundstücken, die nicht rundherum durch Posten abgesperrt sind, ist das Fahren so zu werten wie im öffentlichen Straßenverkehr.
So lange ein Fußgänger in der Lage ist, das Waldgrundstück zu betreten, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.
Das klappt so auch nicht. Der Wald muß per Gesetz der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Es ist überhaupt nicht erlaubt privaten Wald einzuzäunen.
Außnahmen sind nur Aufforstungen und Schonungen die besonders schutzbedürftig sind und Gefahrenstellen. Und DA darf dann garantiert keiner Mopped fahren.
Fahren im Wald ist mit Fahrzeugen aller Art verboten , sogar mitm Fahrrad. Verstöße gegen das Landeswaldgesetz werden mit Bußgeldern bis zu 20.000,- € geahndet.
Außerdem ist der Wald öffentlicher Verkehrsraum. Du solltest also die entsprechende Versicherung und Fahrerlaubniss haben. Sonst kommt neben dem Umweltdelikt noch ein erhebliches Verkehrsdelikt dazu.
Hallo!
Das Befahren des Waldes mit einem Kraftfahrzeug, egal welcher Bauart, ist generell verboten, ausser
- es ist explizit erlaubt (ausgeschildert), oder
- der Wald gehört dir.
LG Bernd
Wenn der Besitzer sein ok gegeben hat, hat sonst eigentlich niemand was zu sagen (außer es ist Naturschutzgebiet oder so). Polizei wirst du mitten im Wald wahrscheinlich eher weniger treffen ;)
(außer es ist Naturschutzgebiet oder so)
Der Wald steht allgemein unter Schutz.
Also... da muss man Unterscheiden: Wenn der Wald Privatbesitz ist, dann ist das richtig: Ja, man darf da fahren.
Das ist Unsinn.
Auch auf privaten Waldgrundstücken, die nicht rundherum durch Posten abgesperrt sind, ist das Fahren so zu werten wie im öffentlichen Straßenverkehr.
So lange ein Fußgänger in der Lage ist, das Waldgrundstück zu betreten, gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.