Im Probezeit gekündigt Anspruch auf Urlaubsgeld?

7 Antworten

Wie ist es mit dem Urlaub ? Wenn man noch keinen Urlaub genommen hat kriegt man diesen dann trotzdem ausgezahlt ?

Ja.

Auch während der Probezeit erwirbst Du Urlaubsanspruch - und zwar 1/12 des (gesetzlichen) Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ("Monat" ist dabei nicht unbedingt der Kalendermonat); für über den gesetzlichen Urlaub hinaus zusätzlich gewährten Urlaub kann etwas Anderes vereinbart worden sein.

Wenn Dir gekündigt wurde, muss der Arbeitgeber Dir Deinen bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses erworbenen Urlaub gewähren. Sollte das nicht möglich sein - aus wirklich (!) dringenden (!) betrieblichen Gründen oder wegen Erkrankung -, muss der Arbeitgeber den nicht genommenen Urlaub auszahlen; so schreibt es das Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4 vor:

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Solltest Du nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos mit Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 sein, dann verzögert sich in dem Fall (Auszahlung des Urlaubs) der Beginn des Anspruchs um die Dauer des ausgezahlten Urlaubs - Du hast dann sozusagen bezahlten Urlaub nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses; die Bezugsdauer des ALG 1 wird also nicht gekürzt, der Beginn verschiebt sich nur entsprechend.

Hallo, wenn man in der Probezeit gekündigt wurde ist es doch rechtens das man bis zur Kündigungsfrist bezahlt wird.

Selbstverständlich bist Du bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu bezahlen.

Auch, wenn in der Probezeit gekündigt wird, geht das ja nicht fristlos.

Bei einer Probezeit von 6 Monaten sind es 14 Tage Kündigungsfrist.

Der in dieser Zeit erworbene Urlaubsanspruch wird dann meist dazu verwendet, um diese Kündigungsfrist abzufangen.

Ergo: je nachdem zu welchem Zeitpunkt die Kündigung erfolgt innerhalb dieser Probezeit, muss man nur noch ganz wenige Tage in den Betrieb

kommt auf die Verträge an, was steht da? wieviele Tage hast dort? Probezeit, auch da wird ein Urlaubsanspruch erworben. wenn der nicht genommen werden kann, so muss er anteilig ausbezahlt werden.

1/12 pro Monat; es wird immer aufgerundet

Dorrock  02.08.2019, 16:08

Klasse Antwort. Besser kann man nicht ausdrücken.

Familiengerd  02.08.2019, 17:52
es wird immer aufgerundet

Nein - sondern nur, wenn der Bruchteil des Urlaubstages mindestens 0,5 beträgt. Bruchteile von weniger als 0,5 müssen "minutengenau" abgegolten (genommen oder bezahlt) werden.

Der Urlaub wird dir anteilig deiner geleisteten Arbeitszeit gewährt. Wenn du ihn nicht genommen hast muss er ausgezahlt werden.

Urlaub bekommst du bezahlt ,falls nicht verbraucht...wie soll er ihn verbrauchen,wenn er gekündigt wurde in der Probezeit..er hat ja nicht mal eine Frist ;)

Dorrock  02.08.2019, 16:07

In der Probezeit gibt es eine 2 wöchigen Kündigungsfrist. In der Zeit wird meist der Urlaub verbraucht,andernfalls müsste er bis zum Ende der Frist arbeiten

Batman349  02.08.2019, 16:10
@Dorrock

Wusste ich gar nicht...früher wurde ich an einem Tag weggeschickt ..krass