Letztes Gehalt nach Kündigung (Teilzeit). Wie viel muss mir ausgezahlt werden?

2 Antworten

Er muss bezahlen, bis zur Wirksamkeit der Kündigung. Wenn er dich freistellt geht das zu seinen Lasten nicht zu deinen.

paradisecircus 
Fragesteller
 13.01.2017, 18:22

Doch was bedeutet das für mich?

Er ist ja bereit, mir 270€ brutto zu zahlen, möchte aber die Minusstunden des vorangegangenen Monats davon abziehen.
Ist das so richtig? 

kevin1905  13.01.2017, 18:34
@paradisecircus

Hast du diese Minusstunden verursacht indem du unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben bist?

Ansonsten ist das nicht statthaft!

paradisecircus 
Fragesteller
 13.01.2017, 18:41
@kevin1905

Nein, in dem besagten Monat gab es einfach weniger zu tun als sonst. Also stehen mir doch die vollen 2 Wochen zu?

Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe bisher!

kevin1905  13.01.2017, 20:28
@paradisecircus

Also stehen mir doch die vollen 2 Wochen zu?

Korrekt. Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber

paradisecircus 
Fragesteller
 14.01.2017, 17:19
@kevin1905

Danke, ihr habt mir alle sehr geholfen. :)

Wenn in Deinem Vertrag nicht abgesprochen ist, dass, wenn Du in der freigestellten Kündigungszeit kein Lohnanspruch besteht, musst Du die Zeit bezahlt werden, wenn Du Deine Leistungsbereitschaft gezeigt hast.

paradisecircus 
Fragesteller
 13.01.2017, 18:08

Ich habe meine Leistungsbereitschaft gezeigt, er wollte aber nicht mehr, dass ich komme.
Ich frage mich nur, wie viel ich denn dann noch von ihm bekommen müsste.

Ist es rechtens, dass er mir die Minusstunden vom vorangegangenem Monat abzieht?
Denn eigentlich wären das 600€, mit Abzug meiner Minusstunden aber nur noch 270€ (nach seiner Rechnung, s. oben)

Novos  13.01.2017, 18:13
@paradisecircus

wieviele Stunden stehen im Vertrag? Wenn der AG Deine Leistung nicht abruft, ist das seine Schuld. Lass Dich von einem RA für Arbeitsrecht beraten.

paradisecircus 
Fragesteller
 13.01.2017, 18:20
@Novos

100 Stunden stehen im Arbeitsvertrag.
Ich habe auch überlegt einen Rechtsanwalt einzuschalten. Das würde aber nur Sinn machen, wenn mir 600€ zustehen würden.
Er möchte mir ja nur 270€ bezahlen. Falls das aber so richtig ist, müsste ich ihn ja nicht anzeigen. Daher die Frage hier :/ 

UMagic  13.01.2017, 21:22
@paradisecircus

Du hast doch die Möglichkeit, dich unverbindlich mit einem RA zu unterhalten. Du gehst einfach zum Amtsgericht und bekommst dort Beratungshilfe. Einfach mal an der Info fragen, wer dein Ansprechpartner wäre. Die sind meist freundlich und schicken dich dann zu dem entsprechenden Sachbearbeiter.

Nimm einfach deine aktuellen Kontoauszüge, deine letzten Lohnbescheide und die Kündigung mit. Wenn du hast auch schon den Bescheid von Arge oder Arbeitsamt, um deine Vermögensverhältnisse darlegen zu können. Und Ausweis nicht vergessen! 

paradisecircus 
Fragesteller
 14.01.2017, 17:20
@UMagic

Danke für diese Antwort! Ich wusste nicht, dass diese Option besteht. Habt mir sehr geholfen. :)