Kündigung Probezeit, Vertrag auslaufen lassen? Urlaubsgeld

4 Antworten

Wieso kündigst zu zum 19. August? Ich finde das ungewöhnlich, weil das ein Montag ist und Du dann an diesem Tag noch arbeiten musst (es sei denn, Du hast Urlaub).

Wenn Du 14 Tage Kündigungsfrist hast und die schriftliche Kündigung morgen abgibst, ist Freitag der 16. August der letzte Arbeitstag. Ich würde auf jeden Fall schriftlich kündigen und mir den Empfang der Kündigung auch quittieren lassen. Die Aussagen Deiner Chefin kannst Du glauben, oder auch nicht. Wenn Du sicher gehen willst schreib eine Kündigung. Die Schriftform ist für die Kündigung gesetzlich vorgeschrieben.

Was Deinen Urlaub betrifft: Freizeit geht vor Abgeltung. Wenn die Chefin Dir den Urlaub lieber gewährt als auszahlt, ist das ihr gutes Recht und vom Bundesurlaubsgesetz auch so vorgesehen. Dir ist ja bekannt, dass Du einen Urlaubsanspruch von 6 Tagen hast, da der Anspruch nur für volle Monate gilt.

sabinem93 
Fragesteller
 01.08.2013, 23:23

Ich kündige zum 19. August da ich wieder die Schule antreten werde. Die Tage wird sie mir nicht mehr freigeben können, da wir Personalmangel haben.

wenn du kündigtst bekommst du keine Stütze für die Überbrückung. Wenn du bereits eine andere Stelle hast, dann am besten immer schriftlich kündigen. Wenn Vertrag ausläuft und du nicht übernommen wirst, bzw gekündigt, bekommst du Stütze.

Nun sagte meine Chefin ich muss doch keine Kündigung schreiben, sie lässt den Vertrag auslaufen

Vermutlich hast Du keinen "normalen" Vertrag mit integrierter Probezeit, sondern einen "Vertrag zur Probe", der automatisch ausläuft, falls nicht beide Parteien einen neuen Vertrag abschliessen für die Zeit danach.

Hier wäre eine Kündigung tatsächlich überflüssig.

Und vielleicht wird die Chefin Dich einige Tage vor dem offiziellen Vertragsende freistellen unter Einbeziehung des Urlaubsanspruchs?

Dann bräuchte sie natürlich nicht zu zahlen.

Beim Urlaub gilt die Regel: Nehmen geht vor Auszahlen. Die 14 Tage Kündigngsfrist reichen allemal, um den dir zustehenden Urlaub noch zu nehmen.

Kündigungen müssen lt. Gesetz immer schriftlich erfolgen. Auch wenn deine Chefin deine mündliche Kündigung wohl akzeptiert hat, solltest du vorsichtshalber noch eine kurze schriftliche Kündigung verfassen.

Dass du Probleme mit dem Arbeitslosenged bekommst, wenn du selber kündigst, hat andeas9996 ja schon geschrieben.