Weihnachtsgeld bei Kündigung?

5 Antworten

Damit hättest Du Anspruch auf Auszahlung Deiner Urlaubstag = für ein Drittel Deines Jahresanspruchs.

Was hinsichtlich Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld gilt, kann man ohne Einsicht in die entsprechenden Paragraphen Deines Arbeitsvertrages nicht beurteilen.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 20:46

Freiwillig steht da _

wilees  02.12.2021, 20:50
@Benchpress77

Dann wirst Du wohl weder anteiliges Weihnachts- noch Urlaubsgeld zu erwarten haben. Der Urlaubsanspruch selbst ist Dir jedoch auszuzahlen, soweit Du diesen nicht während der Kündigungsfrist nehmen kannst.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 20:52
@wilees

Was heißt Urlaubsanspruch ? Urlaubsgeld steht da auch ist freiwillig

wilees  02.12.2021, 20:54
@Benchpress77

Du hast Anspruch auf Urlaub(stage) , aber keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 20:56
@wilees

Ja ok aber kann mich ja auch krankschreiben ist das selbe

wäre jeden Tag 9 Stunden

wilees  02.12.2021, 21:01
@Benchpress77

Glaubst Du Dein Arzt sei Dein Hampelmann, welcher Dich auf Zuruf hin arbeitunfähig schreibt?

Außerdem :

Die Agentur für Arbeit muss für die Zeit, die dem Urlaubsabgeltungsanspruch entspricht, kein Arbeitslosengeld bezahlen.

Die Urlaubsabgeltung bringt dem Arbeitnehmer dann nichts.

https://www.exner-rechtsanwaelte.de/journal/arbeitsrecht/urlaubsabgeltung-muss-nicht-zum-ruhen-des-arbeits-losengeld-i-anspruchs-fuehren.html

Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Bezieht ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubes.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 21:03
@wilees

wenn Man zum afghanischen Arzt geht ist das easy

wilees  02.12.2021, 21:05
@Benchpress77

ach Schnucki hilft Dir nicht wirklich was ..... das ALG setzt erst nach Ablauf des Urlaubsanspruchs ein - soweit es sich nicht gar um eine selbstverursachte Kündigung handelt.

Familiengerd  03.12.2021, 10:36
@wilees
Dann wirst Du wohl weder anteiliges Weihnachts- noch Urlaubsgeld zu erwarten haben.

Woher willst Du das denn wissen, wenn überhaupt nicht bekannt ist, was zu den Anspruchsbedingungen im Arbeitsvertrag steht?

Wenn aber im Arbeitsvertrag nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!

Denn "Freiwilligkeit" bedeutet erst einmal gar nichts - außer dass es keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch gibt.

Die Urlaubsabgeltung bringt dem Arbeitnehmer dann nichts.

Das ist schlichtweg völliger Unsinn!

Oft gibt es ein Ausschluss im Tarifvertrag wenn Du z.B. am 01.04. des Folgejahres nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst, dass diese Zuwendung zurückzuzahlen ist oder wenn vorher das Ausscheiden bekannt ist, dies erst gar nicht gezahlt wird.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 20:33

Steht das in mein Arbeitsvertrag ?

Familiengerd  03.12.2021, 10:30
@Benchpress77
Steht das in mein Arbeitsvertrag ?

???

Wer soll das denn hier wissen können, was in Deinem Arbeitsvertrag steht?!?!

Antitroll1234  03.12.2021, 10:40
@Familiengerd

Nun wenn es dort stände, gehe ich davon aus, dass der FS dies wüsste 😉

Da er dies nicht weiß vermute ich das steht an anderer Stelle wie im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.

Familiengerd  03.12.2021, 16:26
@Antitroll1234
Nun wenn es dort stände, gehe ich davon aus, dass der FS dies wüsste

Sollte man - in der Regel - jedenfalls annehmen können.

Aber es gibt Fragesteller (und auch Antwortgeber), da kann man sich nicht unbedingt sicher sein.

Familiengerd  03.12.2021, 10:28

Wenn im Arbeitsvertrag aber nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!

Bei uns steht es gibt eine Sonderzahlung, wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.

Dem Arbeitsgericht musst du deinen Vertrag vorlegen, die werden dann entscheiden, ob es eine Sonderzahlung gibt.

Familiengerd  03.12.2021, 10:32

Warum sollte man deswegen (wegen der Klärung dieser Frage) gleich zum Arbeitsgericht??

Lurch123532  03.12.2021, 18:07
@Familiengerd

nein, man muss nicht zum Arbeitsgericht gehen. Aber es stand in der Frage so drin.

kommt drauf an:

steht das Weihnachtsgeld wirklich im Arbeitsvertrag ?

Wenn da steht: Gehalt 50.000 in 12 Monatsraten plus ein 13tes Gehalt, dann hat man wohl auch einen anteiligen Anspruch.

In vielen Fällen ist es aber eine freiwillige Leistung oder steht im Tarifvertrag.

Und da steht normalerweise: wird gezahlt bei einem zum Jahresende ungekündigten Arbeitsverhältnis. Es soll ja dazu dienen die Arbeitnehmer beim Unternehmen zu halten.

Benchpress77 
Fragesteller
 02.12.2021, 20:46

ja da steht freiwillig

Familiengerd  03.12.2021, 10:28
Und da steht normalerweise

Wenn im Arbeitsvertrag aber nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!