Weihnachtsgeld bei Kündigung?
Wenn man zum 15.12. gekündigt wird .
muss der Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen ? Mit der November Abrechnung
wenn das im arbeitsVertrag steht ?
im Vertrag steht ja das einem das zusteht halbes Gehalt sowie Urlaubsgeld
Urlaub hab ich nicht genommen seit 10 August eingestellt das heißt er muss auch Urlaubsgeld zahlen wenn man das nicht genommen hat bis zur Kündigung ?
wie klärt man das alles dann vor dem Arbeitsgericht ?
5 Antworten
Damit hättest Du Anspruch auf Auszahlung Deiner Urlaubstag = für ein Drittel Deines Jahresanspruchs.
Was hinsichtlich Urlaubsgeld bzw. Weihnachtsgeld gilt, kann man ohne Einsicht in die entsprechenden Paragraphen Deines Arbeitsvertrages nicht beurteilen.
Dann wirst Du wohl weder anteiliges Weihnachts- noch Urlaubsgeld zu erwarten haben. Der Urlaubsanspruch selbst ist Dir jedoch auszuzahlen, soweit Du diesen nicht während der Kündigungsfrist nehmen kannst.
Was heißt Urlaubsanspruch ? Urlaubsgeld steht da auch ist freiwillig
Du hast Anspruch auf Urlaub(stage) , aber keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.
Glaubst Du Dein Arzt sei Dein Hampelmann, welcher Dich auf Zuruf hin arbeitunfähig schreibt?
Außerdem :
Die Agentur für Arbeit muss für die Zeit, die dem Urlaubsabgeltungsanspruch entspricht, kein Arbeitslosengeld bezahlen.
Die Urlaubsabgeltung bringt dem Arbeitnehmer dann nichts.
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Bezieht ein Arbeitnehmer nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis Arbeitslosengeld, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubes.
wenn Man zum afghanischen Arzt geht ist das easy
ach Schnucki hilft Dir nicht wirklich was ..... das ALG setzt erst nach Ablauf des Urlaubsanspruchs ein - soweit es sich nicht gar um eine selbstverursachte Kündigung handelt.
Dann wirst Du wohl weder anteiliges Weihnachts- noch Urlaubsgeld zu erwarten haben.
Woher willst Du das denn wissen, wenn überhaupt nicht bekannt ist, was zu den Anspruchsbedingungen im Arbeitsvertrag steht?
Wenn aber im Arbeitsvertrag nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!
Denn "Freiwilligkeit" bedeutet erst einmal gar nichts - außer dass es keinen unmittelbaren gesetzlichen Anspruch gibt.
Die Urlaubsabgeltung bringt dem Arbeitnehmer dann nichts.
Das ist schlichtweg völliger Unsinn!
Oft gibt es ein Ausschluss im Tarifvertrag wenn Du z.B. am 01.04. des Folgejahres nicht mehr im Arbeitsverhältnis stehst, dass diese Zuwendung zurückzuzahlen ist oder wenn vorher das Ausscheiden bekannt ist, dies erst gar nicht gezahlt wird.
Steht das in mein Arbeitsvertrag ?
Steht das in mein Arbeitsvertrag ?
???
Wer soll das denn hier wissen können, was in Deinem Arbeitsvertrag steht?!?!
Nun wenn es dort stände, gehe ich davon aus, dass der FS dies wüsste 😉
Da er dies nicht weiß vermute ich das steht an anderer Stelle wie im Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Nun wenn es dort stände, gehe ich davon aus, dass der FS dies wüsste
Sollte man - in der Regel - jedenfalls annehmen können.
Aber es gibt Fragesteller (und auch Antwortgeber), da kann man sich nicht unbedingt sicher sein.
Wenn im Arbeitsvertrag aber nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!
Da Du so wenig an Information gegeben hast, schau mal hier
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2015/weihnachtsgeld-kuendigung-zurueckzahlen/12/
... und in Deinen Arbeitsvertrag.
Bei uns steht es gibt eine Sonderzahlung, wenn man in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis steht.
Dem Arbeitsgericht musst du deinen Vertrag vorlegen, die werden dann entscheiden, ob es eine Sonderzahlung gibt.
Warum sollte man deswegen (wegen der Klärung dieser Frage) gleich zum Arbeitsgericht??
nein, man muss nicht zum Arbeitsgericht gehen. Aber es stand in der Frage so drin.
kommt drauf an:
steht das Weihnachtsgeld wirklich im Arbeitsvertrag ?
Wenn da steht: Gehalt 50.000 in 12 Monatsraten plus ein 13tes Gehalt, dann hat man wohl auch einen anteiligen Anspruch.
In vielen Fällen ist es aber eine freiwillige Leistung oder steht im Tarifvertrag.
Und da steht normalerweise: wird gezahlt bei einem zum Jahresende ungekündigten Arbeitsverhältnis. Es soll ja dazu dienen die Arbeitnehmer beim Unternehmen zu halten.
ja da steht freiwillig
Und da steht normalerweise
Wenn im Arbeitsvertrag aber nichts zu den Anspruchsbedingungen steht (oder zu den Bedingungen für eine Rückzahlung), dann besteht eben trotz "Freiwilligkeit" der volle Anspruch!
Freiwillig steht da _