Urlaubsgeld nach Kündigung in der Probezeit?

5 Antworten

Wurde gekündigt, nehme jetzt noch meinen Resturlaub und bin dann bis Ende nächsten Monats freigestellt, somit ergibt sich das halbe Jahr Beschäftigung.

Ist es denn möglich unter den Antworten zu kommentieren!

Dir steht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung (leider) kein anteiliges Urlaubsgeld zu.

Nach dem Zitat aus der Vereinbarung entfällt der Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wurde:

[...] so ist das Urlaubsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen. Das gleiche gilt,
wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wird.

Das ist bei Dir (durch den Arbeitgeber) geschehen: er hat das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt.

Dass das Arbeitsverhältnis beim Ausscheiden 6 Monate - und damit bis zum Ende der Probezeit - bestanden hat, ist für diese Regelung nicht relevant!

>habe aber vom 1.1.2016-30.06.2016 dort gearbeitet, <

Wie kannst du bis zum 30.6.16 gearbeitet haben,wenn wir erst Mai haben?

Es gibt keine Probezeitt von 6 Monaten.

Wenn du 6 Monate dort gearbeitet hast,steht dir für dieseTage auch Urlaubsgeld zu

Es ist aber nunmal so im Vertrag festgelegt

Natürlich kann es eine Probezeit von 6 Monaten geben.

Es gibt keine Probezeit von 6 Monaten.

Für Deutschland gilt: im Ausbildungsverhältnis zwar nicht, aber selbstverständlich im Arbeitsverhältnis!

Wie kommst Du darauf??

Verträglich vereinbart sind 6 Monate, somit ist das alles um Rahmen.

Dann schau mal im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Paragraph 20, der besagt:

Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

@Paejexa

Eine Probezeit über 6 Monate ist demnach NICHT zulässig. Insofern könnte man sogar prüfen lassen, ob dein Berufsausbildungsverhältnis rechtmäßig zustande gekommen ist.

@Paejexa

@ Paejexa

Wie kommst Du darauf, das es um eine Ausbildung geht?

@Rockuser

Ah okay, hab mich verlesen

Im Vertrag steht doch das zurückzuzahlen ist wenn Kündigung während der Probezeit erfolgt!

Du zitierst es doch selbst.

Ich würde mit dem AG reden, darauf hinweisen, das das AV 6 Monate bestanden hat und auf Kulanz hoffen.

Ja, aber dieser Abschnitt bezieht sich meiner Meinung nach auf schon ausgezahltes Geld.

@TheSystemfehler

:-) Das diskutiere mit dem AG aus. 

Ich bin nicht Deiner Meinung.

@TheSystemfehler

Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem oder am 30.06. endet, kann das Urlaubsgeld ja noch nicht ausgezahlt worden sein, da das ja mit dem Juni-Gehalt geschieht (es sei denn, das Gehalt wird zum jeweiligen  Monatsanfang gezahlt).

Demzufolge geht es in Deinem Fall wohl auch nicht um eine Rückzahlung, sondern eher darum, dass das Urlaubsgeld Dir erst gar nicht ausgezahlt werden wird - und wenn (buchhaltungstechnisch bedingt) doch, dann ist es eben zurück zu zahlen.

Das spielt für die grundsätzliche Situation - kein Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld - aber auch überhaupt keine Rolle.