Urlaubsgeld nach Kündigung in der Probezeit?
Mir wurde von meinem momentanen Arbeitgeber innerhalb der Probezeit gekündigt, habe aber vom 1.1.2016 - 30.06.2016 dort gearbeitet, habe also ein halbes Jahr voll und müsste ja somit auch Anspruch darauf haben. Im Vertrag stehen nur Aussagen zur Rückzahlung, bzw. bin ich mir nicht sicher ob der Text zur Auszahlung auch auf mich zutrifft:
"Urlaubsgeld wird mit dem Gehalt für den Monat Juni in Höhe eines halben Bruttomonatsgehaltes gezahlt. Beginnt oder endet die Beschäftigung im Laufe des Kalenderjahres, so wird für jeden vollen Kalendermonat der Betriebszugehörigkeit 1/12 des zustehenden Urlaubsgeldes gezahlt. Bereits als Urlaubsgeld bezahlte höhere Beträge sind zurückzuzahlen.
Wird das Beschäftigungsverhältnis durch den Arbeitgeber fristlos gekündigt oder wird das Arbeitsverhältnis unberechtigt vorzeitig gelöst, so ist das Urlaubsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen. Das gleiche gilt, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wird."
5 Antworten
Wurde gekündigt, nehme jetzt noch meinen Resturlaub und bin dann bis Ende nächsten Monats freigestellt, somit ergibt sich das halbe Jahr Beschäftigung.
Ist es denn möglich unter den Antworten zu kommentieren!
Dir steht entsprechend der vertraglichen Vereinbarung (leider) kein anteiliges Urlaubsgeld zu.
Nach dem Zitat aus der Vereinbarung entfällt der Anspruch, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wurde:
[...] so ist das Urlaubsgeld in voller Höhe zurückzuzahlen. Das gleiche gilt,
wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt wird.
Das ist bei Dir (durch den Arbeitgeber) geschehen: er hat das Arbeitsverhältnis während der Probezeit gekündigt.
Dass das Arbeitsverhältnis beim Ausscheiden 6 Monate - und damit bis zum Ende der Probezeit - bestanden hat, ist für diese Regelung nicht relevant!
>habe aber vom 1.1.2016-30.06.2016 dort gearbeitet, <
Wie kannst du bis zum 30.6.16 gearbeitet haben,wenn wir erst Mai haben?
Es gibt keine Probezeitt von 6 Monaten.
Wenn du 6 Monate dort gearbeitet hast,steht dir für dieseTage auch Urlaubsgeld zu
Es ist aber nunmal so im Vertrag festgelegt
Natürlich kann es eine Probezeit von 6 Monaten geben.
Es gibt keine Probezeit von 6 Monaten.
Für Deutschland gilt: im Ausbildungsverhältnis zwar nicht, aber selbstverständlich im Arbeitsverhältnis!
Wie kommst Du darauf??
Verträglich vereinbart sind 6 Monate, somit ist das alles um Rahmen.
Eine Probezeit über 6 Monate ist demnach NICHT zulässig. Insofern könnte man sogar prüfen lassen, ob dein Berufsausbildungsverhältnis rechtmäßig zustande gekommen ist.
@ Paejexa
Wie kommst Du darauf, das es um eine Ausbildung geht?
Ah okay, hab mich verlesen
Im Vertrag steht doch das zurückzuzahlen ist wenn Kündigung während der Probezeit erfolgt!
Du zitierst es doch selbst.
Ich würde mit dem AG reden, darauf hinweisen, das das AV 6 Monate bestanden hat und auf Kulanz hoffen.
Ja, aber dieser Abschnitt bezieht sich meiner Meinung nach auf schon ausgezahltes Geld.
:-) Das diskutiere mit dem AG aus.
Ich bin nicht Deiner Meinung.
Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem oder am 30.06. endet, kann das Urlaubsgeld ja noch nicht ausgezahlt worden sein, da das ja mit dem Juni-Gehalt geschieht (es sei denn, das Gehalt wird zum jeweiligen Monatsanfang gezahlt).
Demzufolge geht es in Deinem Fall wohl auch nicht um eine Rückzahlung, sondern eher darum, dass das Urlaubsgeld Dir erst gar nicht ausgezahlt werden wird - und wenn (buchhaltungstechnisch bedingt) doch, dann ist es eben zurück zu zahlen.
Das spielt für die grundsätzliche Situation - kein Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld - aber auch überhaupt keine Rolle.
Dann schau mal im Berufsbildungsgesetz (BBiG) nach Paragraph 20, der besagt: