Habe ich anspruch auf mein Urlaubsgeld nach einer Kündigung?
Hallo zusammen,
ich habe mein aktuelles Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.06.2019 gekündigt. Mit der Abrechnung für diesen Monat haben alle Mitarbeiter das meinen Arbeitsvertrag angeschaut. Dort steht folgendes drin:
§3 Unterjähriger Eintritt
Bei unterjährigem Eintritt in den Betrieb wird im 1. Jahr dieser Betrag gemäß den anteiligen Monaten der Betriebszugehörigkeit reduziert.
§4 Unterjähriger Austritt
Bei unterjährigem Ausscheiden eines Mitarbeiters gilt, dass die Jahresprämie nur dann gezahlt wird, wenn die Kündigung nach dem 01.07 des aktuellen Jahres eingegangen ist.
Laut Paragraf 4 habe ich keinen Anspruch auf die Prämienzahlung, da ich vor dem 01.07 des Jahres gekündigt habe. Es handelt sich hierbei um unser Urlaubsgeld. Den anteiligen Resturlaub habe ich ja auch in Anspruch genommen. An der Stellt sich mir die Frage wieso ein neuer Mitarbeiter die Prämie anteilig ausgezahlt bekommt, obwohl er noch nichts geleistet hat. Da müsste ich doch als Langjähriger Mitarbeiter auch einen anteiligen Anspruch haben…
Wie seht ihr das? Gibt es irgendwo eine gesetzliche Regelung zu diesem Thema? oder geht's hier nur um die Kulanz und Charakter des Arbeitgebers? ich find das ganze sehr widersprüchlich.
Vielen
Dank Vorab für eure Antworten.
4 Antworten
Hast du deinen Arbeitsvertrag nicht gelesen, bevor du ihn unterschrieben hast?
Der Arbeitgeber will neue Mitarbeiter eben ans Unternehmen binden und ausscheidenden nicht auch noch Geld nachwerfen. Eine gesetzliche Regelung zu so einer Prämie gibt es nicht.
Wenn dies vertraglich so vereinbart ist, dann kannst du nichts mehr machen.
Urlaubsgeld ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Du hast mit deinem Arbeitgeber vereinbart, dass du bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte keinen Anspruch auf Urlaubsgeld hast. Jetzt willst du von dieser Vereinbarung weg, aber dafür sehe ich keine Handhabe.
Weil es so vereinbart ist. Und der Arbeitgeber hat diese Klauseln vorgeschlagen, weil er einem Arbeitnehmer, der ohnehin schon gekündigt hat, nicht auch noch Geld hinterherwerfen will.
Tja, Schade... Nächstes mal wird ein Vertrag mit solchen Klauseln nicht mehr unterschrieben...
Wieso bekommt ein neuer Mitarbeiter anteilig etwas ausbezahlt und einer der bereits Leistung erbracht hat nicht?
Dieses Urlaubsgeld ist eine Zusatzleistung des Arbeitgebers, die nicht nur reinen "Entgeltcharakter" hat, sondern geknüpft ist an erwartete und zurückliegend gezeigte Betriebstreue.
Es ist allerdings tatsächlich widersprüchlich, wenn ein z.B. ab 01.05. beschäftigter Arbeitnehmer anteiliges Urlaubsgeld von 3/12 erhält, wenn er zum 31.07. des selben Jahres wieder kündigt, dagegen aber ein langjähriger Mitarbeiter, der zum 30.06. kündigt, nichts.
einem Arbeitnehmer, der ohnehin schon gekündigt hat, nicht auch noch Geld hinterherwerfen will.
Anteiliges Geld erhält aber ein unterjährig eingestellter Arbeitnehmer, der nach dem 30.06. wieder kündigt.
Das ist schon widersprüchlich!
also ehrlich, ich hätte erst am 2. oder 3.7. gekündigt und mich die Restzeit krankschreiben lassen. so kriegst dus höchstwahrscheinlich nicht mehr.
naja das mit dem Krankschreiben ist eine Charakter Sache. Ich war bisher sehr zufriden an meinem Arbeitsplatz und bin auch gerne zur Arbeit gegangen. Ich habe nur gekündigt, weil ich ein sehr verlockendes Angebot bekommen habe.
wenn dein Job und dein Chef ok war, dann würd ich das auch nicht machen aber es gibt so viele miese Chefs und viele Benachteiligungen von Arbeitnehmern, wenn du so einen Arbeitsplatz gehabt hättest, hätte ich es dir geraten. man ist doch nicht der Lakaie und Sklave der Big Bosse!
Also bei einem Kackjob und einem Kack Chef hätte ich vermutlich auch Krankgemacht. Aber wie gesagt, bei diesem Arbeitgeber war alles in Ordnung.
Du rätst dem Fragesteller, seinen Arbeitgeber mit einer falschen Krankmeldung zu betrügen?
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1.woher willst du denn wissen, ob sie falsch wäre?
2.was meinst du, mit was die Arbeitgeber die Arbeitnehmer alles betrügen
Du hast keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Fragesteller krank ist, rätst ihm aber, sich auf längere Zeit krankschreiben zu lassen.
Mal ganz abgesehen davon: Der Fragesteller will offensichtlich sehr bald eine neue Stelle antreten. Bei seinem alten Arbeitgeber einen gelben Schein einzureichen, aber beim neuen schon zu arbeiten, geht schon mal gar nicht.
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"rätst ihm aber, sich auf längere Zeit krankschreiben zu lassen."
LÜGE, wo steht das?!
"Der Fragesteller will offensichtlich sehr bald eine neue Stelle antreten."
ja was denn jetzt,"längere Zeit" oder "sehr bald neue Stelle".. entscheide dich mal. alles andere ist reines geschwafel, nicht ernstzunehmen.
ich hätte erst am 2. oder 3.7. gekündigt
Das ist in aller Regel nicht möglich (außer bei Kündigungsfristen ohne Bindung an eine bestimmtes Datum wie z.B. 15. oder Ende eines Kalendermonats).
mich die Restzeit krankschreiben lassen
Dazu hat RobertWeemeyer ja schon das passende gesagt.
Deine Antwort ist in der Sache also ziemlich "daneben"!
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meinst du.
du bist aber nicht der Nabel der Welt.
meinst du.
Das "meine" ich nicht nur: das ist so!
Worauf bezieht sich das überhaupt?
du bist aber nicht der Nabel der Welt.
Eine völlig unsinnige Aussage ...
naja ich rechne auch nicht damit das ich etwas bekomme, aber ich finde die beiden Paragrafen etwas widersprüchlich. Wieso bekommt ein neuer Mitarbeiter anteilig etwas ausbezahlt und einer der bereits Leistung erbracht hat nicht?