Wenn man mitten im Monat gekündigt wird hat man trotzdem Anspruch auf das volle Gehalt?
Ich befinde mich zurzeit noch in der Ausbildung und in der Probezeit.
Wenn ich z.b am 23. gekündigt werde und am 28. das Gehalt kommt verliere ich dann den Anspruch auf das Geld die ich die Tage gearbeitet habe? Oder werden nur die Tage ausgezahlt die ich gearbeitet habe?
9 Antworten
Natürlich hast du nur Anspruch auf das Geld, wofür du gearbeitet hast. Also werden die Tage wahrscheinlich abgezogen.
Kündigungen in der Probezeit der Ausbildung sind sofort wirksam.
Ok, dann hab ich das verwechselt.
es gibt ja auch eine Kündigungsfrist, schaue mal in Deinen Vertrag
In der Probezeit der Ausbildung gibt es gewöhnlich keine Kündigungsfrist.
Nein.
Während der Probezeit des Ausbildungsverhältnisses können beide Seiten fristlos kündigen.
danke für diese Info
Die meisten der Antworten sind ja falsch, weil die Leute nicht lesen können oder wollen🤦♂️.
Da du in der Ausbildung während der PZ jederzeit kündbar bist, wird die Ausbildungsvergütung dann taggenau abgerechnet.
Da du in der Ausbildung während der PZ jederzeit kündbar bist
Es geht nicht darum, ob eine Kündigung "jederzeit" möglich ist - das wäre sie auch, wenn es eine Kündigungsfrist gäbe -, sondern darum, dass die Kündigung in der Probezeit fristlos ("von jetzt auf gleich") erfolgt.
Das hast Du zwar sicher gemeint, die Formulierung ist allerdings falsch.
Ja, so meinte ich es. Danke
Erfreulicherweise wieder jemand, der sich durch einen präzisierenden Kommentar nicht "auf den Schlips getreten" fühlt und ausrastet (was hier leider oft vorkommt)! 👍👍
Ich weiss ja, dass du der Profi dafür bist😁. Bin noch jung und lernfähig und nehme Kritik/Tips an.
Wenn ich z.b am 23. gekündigt werde und am 28. das Gehalt kommt
Wirst du exakt bis zum 23. bezahlt.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit bedarf es einer Frist von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung. Für diesen Zeitraum erhältst Du Dein Gehalt weiter. Etwaige Urlaubsansprüche bzw. Überstunden werden allerdings auf die 2 Wochen angerechnet.
Nicht richtig gelesen?!
FS ist in der Ausbildung und in der Probezeit! Somit können beide Seiten täglich kündigen.
Doch, habe ich. Eben weil der Fragesteller sich in der Probezeit befindet gilt eine Frist von 2 Wochen. Kündigen kann man übrigens, egal ob Probezeit oder nicht, jederzeit. Die Frage ist nur, wann die Kündigung wirksam wird - und im vorliegenden Fall nach Ablauf von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung. Das gilt natürlich für beide Seiten. Hier wurde aber danach gefragt, für welchen Zeitraum das Gehalt zu zahlen ist. Beispiel: Wird die Kündigung am 06.12. ausgesprochen, so gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen. Die Kündigung wird also mit Ablauf des 20.12. wirksam. Bis einschließlich diesem Tag muß der Gekündigte entlohnt werden.
Wieder falsch!
Während der Ausbildung ist in der PZ jederzeit ohne Frist die Kündigung wirksam!
O.k. Ich habe mich an § 622 Abs. 3 orientiert.
In der Ausbildung gilt tatsächlich keine Kündigungsfrist. Gut zu wissen. Danke.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit bedarf es einer Frist von 2 Wochen nach Ausspruch der Kündigung.
Nicht in der Ausbildung - da gilt keine Kündigungsfrist. Das Gehalt wird taggenau abgerechnet.
MfG.
Gerne.
Somit können beide Seiten täglich kündigen.
Nicht "täglich", sondern fristlos ("von jetzt auf gleich") - und das heißt: nach Erhalt oder Abgabe der Kündigung den Betrieb sofort verlassen..
Die Kündigungsfrist muss aber eingehalten werden, und bis zum Ende der Frist wird auch bezahlt.