Im Pflegedienst . Feiertage rausarbeiten?
Hallo ich arbeite mit 4 weiteren Kolleginnen als Demenzbetreuerin in einem Pflegedienst. Wir haben alle eine 5 Tage Woche mit 20 Stunden. Wir stehen alle im Gehalt, Überstunden werden nicht vergütet, wenn wir mal weniger arbeiten ( weil z.b. ein Betreuungspatient weg fällt ) bekommen wir auch unserer Gehalt weiter. Wir haben 26 Tage Urlaub im Jahr. Feiertage müssen wir nicht arbeiten. Nun wollte meine Kollegin 1 Tag frei haben, weil sie im letzten Urlaub einen Feiertag hatte, da meinte meine Chefin, Feiertage würden nicht bezahlt, da wir ja nicht an den Tagen arbeiten und 26 Tage Urlaub wären sowieso viel zu viel , die Pflege würde nur 30 Tage bekommen bei einer 6 Tage Woche. Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich arbeite nun seit 2,5 Jahren dort und uns wurde vor 2 Jahren 26 Tage Jahresurlaub zugesprochen. Kann unsere Chefin nun den Urlaub kürzen und kann sie verlangen das wir Feiertage durch Überstunden wieder rausholen? Ich bin 50 Jahre alt und auch wenn der Beruf nicht körperlich so anstrengend ist wie die Pflege, ist es ein durchaus nervenaufreibender Beruf der psychisch sehr anstrengend ist.
3 Antworten
Es spielt keine Rolle ob du halb-oder ganztags arbeitest. ich arbeite im gleichen Job, allerdings im Altenheim. Wenn ich z.b. 2 Wochen Urlaub habe rechnet man bei mir entweder am Anfang oder am Ende das Wochenende als frei und das Wochenende dazwischen auch als frei. Somit habe ich 2 Wochen Urlaub aber es werden mir nur 10 tage berechnet. ich arbeite aber alle 2 Wochen am Wochenende.
Hallo, das mit den feiertagen ist mumpitz, die müsst ihr nicht rausarbeiten, für den urlaub giebt es gesetzliche mindestbestimmungen, in deutschlaand sind das soweit ich weiß 25 tage bei ner 5 tage woche, drunter geht nicht.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__2.html
Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, sind selbstverständlich zu vergüten. Es darf für einen Feiertag auch kein Urlaubstag angerechnet werden.