Muss ich bei einem Minijob Urlaub an Feiertagen nehmen?
Ich arbeite von Mo bis Fr im Schnitt 3-3,5 Std. in einem Pferdestall und bekomme 375 Euro monatlich sowie 20 Tage Urlaub im Jahr. Da die Pferde ja auch an Feiertagen versorgt werden müssen komme ich auch ganz normal an gesetzlichen Feiertagen zur Arbeit. Wenn ich an Hl. Abend oder anderen Feiertagen frei haben möchte muss ich dafür Urlaub nehmen. Meine Frage ist, ob das in Ordnung ist oder ob ich Anspruch auf Feiertage habe ohne Urlaub nehmen zu müssen? Je nachdem wie die Feiertage nämlich fallen verbrauche ich fast meine gesamten 20 Tage nur für Feiertage...
3 Antworten
Da dir arbeitsvertraglich 20 Tage Urlaub zugestanden werden, sind damit die Arbeitstage gemeint; also Montag bis Freitag. Solltest du mal an einem Samstag oder Sonntag arbeiten, dann musst du dafür an einem anderen Tag frei bekommen. Der 24. Dezember ist etwas speziell. Er gilt nicht als Feiertag sondern als halber Arbeitstag. Wenn du am Sonntag, oder an einem gesetzlichen Feiertag nicht zur Arbeit gehst, dann brauchst du dafür selbstverständlich keinen Urlaubstag einsetzen. Es ist auch zu beachten, dass du deinen Urlaub geschlossen nehmen kannst, also die 20 Tage am Stück. Das sind 4 Wochen Freizeit in denen du bezahlt wirst, als ob du gearbeitet hättest.
Ob es sich um einen Minijob handelt oder um eine andere Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung spielt keine Rolle - der Arbeitgeber muss sich in jedem Fall an die gesetzlichen Bedingungen halten.
Du kannst auch im Gesetz noch einmal nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/
meiner meinung nach hast du , solange es ein gesetzlicher feiertag ist, anspruch darauf, an dem tag frei zu nehmen (ohne urlaub). wenn du arbeiten musst (keine vertretung möglich oder sonstige gründe) bekommste zumindest feiertagszuschläge.
Wer versorgt die Pferde am Samstag/Sonntag? Du arbeistets ja nur von Montag bis Freitag. Ihr könntet euch ja abwechseln? Dann hat jeder mal auch sonntags frei. Die Tiere müssen natürlich auch sonn-und feiertags versorgt werden, das ist ja klar. Auch Bauern müssen die Kühe sonntags melken und füttern.
Also bis jetzt habe ich, wenn ich an einem Samstag oder Sonntag gearbeitet habe auch die Tage unter der Woche wieder frei bekommen. Das ist ja ok. Mir geht es nur um die Feiertage. Wollte mich erst rechtlich absichern bevor ich zu meinem Arbeitgeber was sage. Danke für die Antwort :-)