Urlaubsanspruch studentische Hilfskraft / Feiertage
Hallo zusammen;
eine kurze Frage: Normalerweise, hat man ja bei einem Nebenjob mit Arbeitsvertrag (festes Gehalt für feste Anzahl an Stunden) auch Anspruch auf Urlaub.
Den bekomme ich auch zugeschrieben, pro Quartal 1 Woche = 8 Stunden.
Wir haben einen festen Arbeitsplan, da wir aber manchmal die Schichten tauschen, wird er von der Chefin nicht als solcher gesehen, so dass wir, wenn an dem "eigentlichen Arbeitstag" ein Feiertag ist, diese Stunden nacharbeiten müssen. Soweit kann ich Ihre Argumentation auch nachvollziehen, auch wenn ich das nciht als fair betrachte.
Aber: Zwischen Weihnachten und Neujahr haben wir immer eine Woche "zwangsurlaub", das heisst es ist geschlossen.
Dieses Jahr fallen in diese 5 Tage 2.5 Feiertage (halber 24.12, 25.12 und 26.12). Für diese Woche werden uns 8 Stunden Urlaub abgezogen.
Ist das korrekt? Ich meine eigentlich nicht, denn das würde ja bedeuten, dass ich für Feiertage auch Urlaub nehmen muss, und dementsprechend diese Stunden nacharbeiten soll.
danke für Antworten. wenn möglich mit entsprechenden Rechtsgrundlagen. Zu diesem Sachverhalt habe ich noch nichts finden können.
3 Antworten
Wie verteilen sich Deine Arbeitsstunden? Wieviele Tage pro Woche, wieviele Stunden pro Tag?
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 bekommst Du Deinen Lohn ohne Nacharbeit oder Urlaubsabzug für die gesetzlichen Feiertage an denen Du normalerweise gearbeitet hättest.
Wenn Du z.B. Montag bis Donnerstag arbeitest, kann Deine Chefin Dir nächste Woche für Montag und Donnerstag Urlaub abziehen. Dienstag und Mittwoch sind Feiertage und müssen daher bezahlt werden.
Danke für's Sternchen
Der 24. Dezember ist hier in Deutschland kein Feiertag, auch kein halber.
oh ok, mein fehler, dachte immer das wäre nen halber. wieder was gelernt.
Also, was mir als erstes mal auffällt...der 24. ist kein Feiertag, auch kein halber, auch wenn viele das so sehen (wollen)...und mit dem Rest hast Du Recht...Feiertage sind Feiertage und müssen nicht nachgearbeitet werden...leider hat sich das gerade im Minijobbereich noch nicht so herumgesprochen...aber wo das genau steht ...muß ich erst gucken.
oh ok, dachte immer das wäre nen halber, wieder was gelernt.
naja, irgendwo im gesetz steht zu feiertagen: wenn normalerweise gearbeitet worden wäre (oder so ähnlich)
wie gesagt, kann ihre argumentation irgendwo nachvollziehen, wobei man jetzt auch nicht jede woche, sondern eher 2 mal im monat irgendwas tauscht.
aber denke bei "zwangsurlaub" soltte das ja dann wohl egal sein...
Ich finde nicht wo es steht:((...hatte aber die Diskussion auch schonmal mit meiner Ex- Chefin und selbst die hat das dann arbeiternehmerfreundlich gestaltet...wobei die das nicht gemacht hätte, wenn sie es nicht müßte.
Danke!
ok vielen dank, ich glaub ich hab das mit dem urlaub nun auch verstanden. werd mal mit ihr reden muessen und eben argumentieren, dass wir (also alle hilfskraefte) eben doch einen festen arbeitsplan haben. Die stunden tauschen wir gelegentlich zwar mal untereinander, da immer eine Person anwesend sein muss, aber dennoch ein fester arbeitsplan gilt, der ja mit der chefin so vereinabrt und abgesprochen wurde. ist ja irgendwie auch komisch, dass alle 7 hilfskraefte minusstunden haben...