Feiertagsarbeiten an einer Tankstelle?

5 Antworten

Nachzulesen u.a. im Arbeitszeitgesetz:

http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/organisation/abteilung05/dezernat_56...

Wikipedia zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen:

"Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschlag kann sich aus Gesetz, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch die betriebliche Übung kann einen Anspruch begründen. Zahlt der Arbeitgeber den Zuschlag freiwillig und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs, entsteht auch bei wiederholter Zahlung kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers."

Die Zulagen staffeln sich normalerweise so:

  • Nachtarbeit 21:00 Uhr - 6:00 Uhr: 25% steuerfrei
  • Samstagsarbeit 13:00 Uhr - 21:00 Uhr 20% steuerpflichtig
  • Sonntagsarbeit ganztägig 25% steuerfrei
  • Feiertagssarbeit ganztägig 25% / 100% steuerfrei (mit / ohne Freizeitausgleich)

Es ist aber natürlich immer eine Frage, was Du unterschrieben hast. Bei Unklarheiten sollte Dir Deine Gewerkschaft weiterhelfen können.

168 stunden im monat für 1.200 brutto?

das grenzt an sittenwidrig...

geh zur gewerkschaft.

aber das einzige, was du machen kannst ist, dir nen andern job suchen. 8,00-8,50€ sollten brutto echt minimum sein. die bekommst du durchaus über eine seriöse leiharbeitsfirma als produktionshelfer... wenn du gut bist und akkord arbeiten kannst, sind sogar bis zu 14€ die stunde drin...

Nein, es gibt Menschen, die bis zu 250 Stunden im Monat für den gleichen Lohn arbeiten. allerdings ist es notwendig, einer Mehrarbeit, die über 40 Stunden wöchentlich hinaus geht schriftlich zuzustimmen. Allerdings liegen da die Arbeitszeiten auch in der Nacht und da gibt es vom Gesetz her Zuschläge, allerdings nicht, wenn am Tage gearbeitet wird.

Es muss kein Geldwerter Zuschlag gezahlt werden, wenn du einen Ausgleich bekommst und nicht in der Nacht arbeitest.

red doch mal wegen den feiertagen.. da sind normal 175% gehalt ..O.o ist das auch schon vermerkt das du das nicht bekommst?

Kommt mir auch ziemlich merkwürdig vor, dass du keinen Feiertagszuschlag erhältst.

Du kannst deinen Vertrag vielleicht mal von einen Anwalt durchsehen lassen, ob der wirklilch rechtlich hieb- und stichfest ist oder dich alternativ bei einer anderen Tankstelle bewerben.