Überstunden bei Personalmangel

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Jetzt arbeite ich 21 Tage komplett durch ohne einen Tag frei.

Damit haben deine Chefin und Du dich schlicht weg strafbar gemacht.

Deine Chefin muss für Ersatz sorgen und Du musst dich ans Arbeitsschutz Gesetz halten. Nicht nur für deinen Schutz, sondern auch zu dem der Patienten. Du musst dich zwischendurch ausruhen und entspannen können, sonst unterlaufen dir Fehler... und als Pflegekraft kann das je nachdem um Menschenleben gehen.

Als Kaufmann im Gesundheitswesen hab ich mit den Vorschriften und Gesetzen regelmäßig zu tun. Daher folgende Warnung:

Sollte dir ein Fehler unterlaufen, bei dem ein Patient zu schaden kommt können die Folgen sehr schwerwiegend sein, da dies dann grob Fahrlässig ist. Du kannst mit einer Freiheitsstrafe rechnen, wenn Du Glück hast mit Bewährung. Der Pflegedienst deiner Chefin wird ggf. (vorläufig) dicht gemacht, das heißt Du verlierst auch deinen Job.

Ach ja und im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit kann der Versicherungsschutz verloren gehen!

Was ich dir nun rate: Teile deiner Chefin mit, dass Du Dienst nur noch nach Vertrag + gesetzlicher Überstundenregelung (oder tariflich, wenn vorhanden) machen wirst, da alles andere strafbar wäre. Teile ihr mit, dass sie so nun mal Ersatz suchen muss. Das ist etwas, was einer Chefin vom ersten Tag an klar sein muss... wenn ein Mitarbeiter ausfällt wegen Krankheit, muss man den Lohn 6 Wochen weiter zahlen und gleichzeitig Ersatz einstellen, wenn die Arbeit nicht von den anderen Mitarbeitern mit getragen werden kann.

Ich kann nur sagen: Schlechte Chefin...

Maximilian112  27.07.2013, 14:45

und Du dich schlicht weg strafbar gemacht.

Das kannst du aber abhaken. Wenn der Chef Überstunden anordnet macht sich der AN doch nicht strafbar! So ein Quatsch!

Familiengerd  27.07.2013, 17:43
@Maximilian112

@ Maximilian112:

Wenn der Chef Überstunden anordnet macht sich der AN doch nicht strafbar! So ein Quatsch!

Das hat Scaver ja auch überhaupt nicht behauptet!

Wenn Du richtig gelesen hast, dann wirst Du feststellen, dass Scaver von den möglichen straf- und versicherungsrechtlichen Konsequenzen gesprochen hat, die sich ergeben könnten, wenn Fehler aufgrund von Arbeitsüberlastung durch ununterbrochenes Arbeiten geschehen!

Dem ist durchaus zuzustimmen - und es ist absolut keine "Quatsch"!

Scaver  23.08.2013, 20:07
@Maximilian112

Rein durch das ausüben der angeordneten Überstunden nicht. Aber wie auch Familiengerd festgestellt hat, kann es zu strafrechtlichen (und auch versicherungsrechtlichen) Problemen kommen, wenn im Rahmen dieser übermäßigen Überstunden etwas passiert.

Ich kenne einen Fall wo ein Kranführer massig Überstunden gemacht hat. Es gab dann einen Unfall der auf die Überarbeitung durch die Überstunden zurück zu führen war. Da auch andere Personen verletzt wurde, wurde auch dieser MA verklagt und verurteilt (der AG natürlich auch).

Jeder Mitarbeiter hat eine Sorgfaltspflicht und darf nicht einfach blind den Anweisungen des Arbeitgebers folgenden. "Mitdenken und dann richtig handeln" ist aus strafrechtlicher Sicht eine absolute Pflicht. Dass viele das nicht tun weil sie Angst um ihren Job haben ist wohl klar, interessiert aber im Grunde erst mal gar nicht.

JudithAlbert 
Fragesteller
 23.08.2013, 12:29

Gilt das auch für Teilzeitbeschäftigte ??

Scaver  23.08.2013, 20:13
@JudithAlbert

Kann auch gelten. Natürlich ist da dann die Frage, ob sich die Überstunden so auswirken.

Unabhängig davon gibt es gesetzliche Regelungen, wie viele Überstunden zulässig sind und ob und wie sie abgegolten werden müssen. Daran hat sich der Chef und auch der Mitarbeiter zu halten, da es ja im Gesetz steht.

Ich denke auch, dass deine chefin dich nur ausnutzt. ein gebrochener Arm ist keine Krankheit von 4 Tagen, sondern etwas längeres. Das war ihr klar. Sie hätte sich sofort um Ersatz kümmern müssen - hat sie nicht. Sie zu, dass du deine Stelle wechselst, bevor sie dich total kaputt macht!

Personalmangel alleine ist keine ausreichender Grund zur Anordnung von Überstunden - erst recht nicht bei Teilzeitkräften, die ja bewusst von vornherein ihre Arbeitskraft nicht vollständig dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen wollen.

Eine Anordnung ist nur aus einem (wirklich) dringenden betrieblichen Grund vertretbar, etwa einem Notfall (z.B. bei Ausfall eines Kühlhauses müssen leicht verderbliche Lebensmittel umgelagert werden); im Falle eines Pflegedienstes könnte man einen Notfall annehmen, wenn ohne solche Überstunden die notwendige Versorgung von Pflegebedürftigen nicht gewährleistet und damit deren Gesundheit ernsthaft gefährdet wäre.

Einen Betriebsrat, der Überstunden genehmigen müsste, gibt es wahrscheinlich nicht, nehme ich an.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber bei der anordnung von Überstunden über sein Direktionsrecht die betrieblichen Interessen mit den berechtigten privaten Interessen des Arbeitnehmers abzuwägen.

Ganz offensichtlich geschieht das in Deinem Fall nicht, wo man vom Arbeitgeber auch eine den betrieblichen Bedürfnissen angemessene Personaleinsatzplanung erwarten kann - hier also z.B. den Einsatz einer zusätzlichen Ersatzkraft (für solche Fälle war einmal das Instrument der Leiharbeit gedacht), was wohl auch wegen Kostenersparnis nicht geschieht.

Rein formal-rechtlich kannst Du die Ableistung von Überstunden ablehnen (wenn in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist) - es ist nur die Frage, wie Du in der konkreten Situation Dein "Recht" gegenüber Deinem Arbeitgeber in der unmittelbaren Auseinandersetzung durchsetzen kannst (und ob Du es willst).

Was Deinen Urlaub angeht: Du solltest Deine Urlaubsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber unbedingt geltend machen; wenn der Urlaub aus betrieblichen (wieder die wirklich zwingenden) Gründen nicht oder nicht ganz genommen werden konnte, muss er in Geld abgegolten werden - bevor er verfällt (was ich in Deinem Fall teilweise auch schon befürchte).

Maximilian112  27.07.2013, 14:50

nicht oder nicht ganz genommen werden konnte, muss er in Geld abgegolten werden

Das ist aber in keinem Gesetz vorgesehen, dass Urlaub ausgezahlt werden kann, abgesehen von der Beendigung des AV.

Das widerspricht ganz grob dem Erholungsgedanken des Urlaubes.

Familiengerd  27.07.2013, 17:36
@Maximilian112

Bitte nichts aus dem Zusammenhang reißen, Maximilian112!!!

Vorher steht nämlich noch:

wenn der Urlaub aus betrieblichen (wieder die wirklich zwingenden) Gründen ...

Wenn Urlaub übertragen wurde und aus betriebliche Gründen nicht im Übertrtagungszeitraum genommen werden kann, dann bleibt nichts anderes übrig, als ihn zu entgelten. Dass dazu nichts in einem Gesetz steht, spielt keine Rolle - das ist schließlich bei vielen Rechtsangelegenheiten der Fall.

Ich habe schließlich nicht behauptet, dass ein Arbeitnehmer sich seinen Urlaub einfach so ausbezahlen lassen kann!!!

Und es sollte Dich nicht erstaunen: Der Zweck des Urlaubs ist mir durchaus bekannt!!!

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Deiner Chefin bist du anscheinend egal.