5 Arbeitstage trotz Feiertag

7 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in: § 2 Entgeltfortzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte..

d.h. wenn Sie an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht arbeiten müssen, wird es so gerechnet, als hätten Sie gearbeitet.

die Frage ist doch, ob ihm der Freitag als Überstunden angerechnet werden muss oder ob es rechtens ist, dass der AG einfach seinen freien Tag auf den Feiertag legt - denn an einem freien Tag bekommt er ja keine Stunden angerechnet!

@allocigar78

genau, gut beschrieben=)

@allocigar78

Nein, meiner Meinung nach ist es nicht rechtens. Besteht der AG auf Samstagsarbeit müsste er als Ausgleich wieder einen Ersatzruhetag gewähren.

Ich denke, das kannst Du nur mit Deinem Chef und auch Deinen Kollegen (Tage tauschen) absprechen. Du hast ja trotz 6Tage-Woche eine 38,5std. Woche, das gleicht sich dann mit anderen Tagen aus, oder?

ohne den arbeitsvertrag zu kennen, kann man nicht gescheit drauf antworten.

aber, daß du angefressen bist spüre ich auch.

mein tipp : nimm dir demnächst urlaub für den brückentag oder such dir einen anderen job.

das ist ernst gemeint und nicht böse! scheinbar geht es dir nicht besonders gut in dem job.

-> Das ist mal eine sehr interessante Aussage! Tatsächlich bin ich auch nicht mehr in diesem Beruf tätig :)

Der Job hat sich tatsächlich eher nachteilig für mich ausgewirkt, sehr interessant dass du das so bemerkt hast:) War mir wichtig dir da positives feedback zu geben!

Gruss

Wenn du Samstag arbeiten sollst, muss dieser Tag zusätzlich vergütet oder in Freizeit wieder ausgeglichen werden. Der Freitag muss nach dem EntgFG bezahlt werden, als hättest du gearbeitet. Die Sollstunden sind damit von Mo-Fr erfüllt. Samstag sind Überstunden.

Warum?

@TETTET

Wie Warum? Weil es so im Gesetz steht vielleicht?

@TETTET

Steht doch in meiner Antwort: Entgeltfortzahlungsgesetz.

@ralosaviv

In welchem §? In §2 zumindest nicht.

@TETTET

Natürlich steht es in § 2 EntgFG. Haben wir ein Verständnisproblem? Der FS arbeitet regelmäßig von Mo - Fr. Demzufolge ist der Freitag gem. § 2 Abs. 1 EntgFG zu bezahlen. Wenn er dann zusätzlich am Samstag hin zitiert wird, ist diese Zeit zusätzlich zu vergüten oder ersatzweise an einem anderen Tag frei zu stellen.

@ralosaviv

Samstag sind Überstunden

lustig!

@ralosaviv

Ja, einer von uns beiden hat ein Verständnisproblem. Ich lese nämlich aus der Frage nicht, dass der FS regelmäßig Mo.-Fr. arbeitet. Bei mir steht meistens. Damit wäre dann der Rest deines Postings erledigt. Sollte meistens allerdings fast immer, nur bei Feiertagen nicht bedeuten, hast Du natürlich Recht.

Arbeitsrechtlich ist das so geregelt, das gilt was Du normalerweise arbeitest

also immer von Montag bis Freitag dann wäre Ostermontag frei und bezahlt

ansonsten würde ich da mal ein offenes Gespräch suchen, denn eine Regelung müsste es ja geben.