5 Arbeitstage trotz Feiertag
Guten Abend Community,
folgende Frage habe ich heute an euch:
Ich arbeite in einem Beruf, den ich von Montag bis Samstag ausüben kann. 2 Tage habe ich pro Woche frei (meistens ist das dann Samstag & Sonntag).
Da, wie ihr ja alle wisst, jetzt dann am Freitag Feiertag ist und am Samstag nicht, hat mein AG mich für diese Woche so eingeteilt, dass ich trotzdem auf meine 5 Tage Woche komme, sprich ich muss am Samstag arbeiten.
Im Prinzip habe ich also nicht davon, dass diese Woche ein gesetzlicher Feiertag ist, ich muss genauso viel arbeiten wie jede normale Woche ohne Feiertag auch.
Andere Leute hingegen haben diesen Monat bedingt durch Feiertage einfach weniger Arbeitstage.
Gibt es da keinen Ausgleich oder ähnliches? Wenn mein AG das jetzt praktisch immer so machen würde bringt mir ja kein einziger Feiertag einen Vorteil (ausser ich nehme Urlaub).
Wie ist da die Gesetzeslage bzw worin bestehen die Möglichkeiten für Leute die in ähnlichen Berufen arbeiten?
Vielen Dank für eure kompetenten Antworten!
Liebe Grüße
-------------------------------------------------------------------------------------
Info an Alle:
In der Zwischenzeit hat sich für mich folgendes Ergeben: Ich habe auf meiner Monatsstundenübersicht die Feiertage als "Feiertag" mit 8 Stunden Netoarbeitszeit eingetragen und auch bezahlt bekommen. Die "mehr gearbeiteten" Tage sind dann sozusagen Überstunden..
Der Arbeitgeber verrät einem das aber natürlich nicht im Vorraus, sodass einige Leute ihre Feiertage der Firma "schenken".
7 Antworten

Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt in: § 2 Entgeltfortzahlung an Feiertagen (1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte..
d.h. wenn Sie an einem Feiertag, der auf einen Werktag fällt, nicht arbeiten müssen, wird es so gerechnet, als hätten Sie gearbeitet.

genau, gut beschrieben=)

Nein, meiner Meinung nach ist es nicht rechtens. Besteht der AG auf Samstagsarbeit müsste er als Ausgleich wieder einen Ersatzruhetag gewähren.

Arbeitsrechtlich ist das so geregelt, das gilt was Du normalerweise arbeitest
also immer von Montag bis Freitag dann wäre Ostermontag frei und bezahlt
ansonsten würde ich da mal ein offenes Gespräch suchen, denn eine Regelung müsste es ja geben.

Ich denke, das kannst Du nur mit Deinem Chef und auch Deinen Kollegen (Tage tauschen) absprechen. Du hast ja trotz 6Tage-Woche eine 38,5std. Woche, das gleicht sich dann mit anderen Tagen aus, oder?

Also wenn ich die Frage richtig verstehe ( Sorry aber man kann einfache Sachen auch kompliziert machen ). Du hast eine 5 Tage Arbeitswoche mit 2 freien Tagen. Einen festen Tag ( So ) und einen flexibelen der aber in der Regel auf den Sa fällt. Richtig? Diese Woche sollst du Sa arbeiten, weil dein zweiter freier Tag auf Karfreitag gelegt wurde. Das kann dein Chef machen, muß dir aber einen Ausgleichstag / Überstunden gutschreiben. Etwas anderes wäre es wenn du Freitags immer frei haben würdest, dann würde dir durch den Karfreitag kein Nachteil entstehen.

Da der Samstag kein Feiertag ist, kannst du dich dagegen nicht wehren sondern du bist verpflichtet Samstags zu arbeiten. Du hast doch noch Montags frei :-)
Frohe Ostern

Frage verstanden?

natürlich
die Frage ist doch, ob ihm der Freitag als Überstunden angerechnet werden muss oder ob es rechtens ist, dass der AG einfach seinen freien Tag auf den Feiertag legt - denn an einem freien Tag bekommt er ja keine Stunden angerechnet!