Im burgerking (klo) eingeschlossen ist sowas strafbar?

4 Antworten

Jemanden einzusperren ist an sich Freiheitsberaubung (§239 StGB). Diese Straftat kann aber nur vorsätzlich begangen werden. Den Straftatbestand fahrlässige Freiheitsberaubung gibt es dagegen nicht und somit ist die nicht strafbar (§15 StGB).

Das bedeutet: sollte sich jemand mit Absicht eingesperrt haben, ist es Strandbar (§239 StGB), sollte die Tür geklemmt haben oder falsch eingestellt gewesen sein, ist es dagegen nicht strafbar. Selbst wenn sich ein Mitarbeiter versehentlich aktiv eingesperrt hat (will er dachte, dass das Klo leer wäre), wäre dies nicht strafbar.

Auch wenn eigentlich nur nach der Strafbarkeit gefragt wurde noch eine Ergänzung: Wenn man davon ausgeht, dass die Situation nicht lange anhielt und somit kein Schaden oder größeres Leid entstanden ist, kommen auch Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht in Frage.

was soll daran strafbar sein? o_O

alles gute dir ..... und selbst wenn du die verklagst, kostet DICH das locker 3000€, nur das der richter sagt: "yep! hast recht!".

Nein, Du kannst sie nicht verklagen.

Nein, es ist keine strafbare Handlung zu erkennen, wenn die Tür Mal klemmt...😉