Im Auto wohnen?
Ich hab mehrere Fragen dazu..... unter welchen Bedingungen darf man in seinem Auto wohnen? Und darf man dieses dann für längere Zeit (paar Jahre) auf einem öffentlichen Parkplatz stehen haben? Werden Autos die lange auf dem selben Platz stehen und der Polizei auffallen eigentlich kontrolliert?
5 Antworten
So lange Tüv und Nummernschild mit Zulassungsplakette dran sind, kannst du das Auto auf öffentlichen Parkplätzen stehen lassen. Problematisch wird es mit der Zulassung ohne festen Wohnsitz, das geht nicht. Dafür braucht man eine Adresse. "Im VW Parkplatz hinten links" gilt nicht als Adresse. Auch mit dem Fi-Amt (oder auch Hauptzollamt) wird es Gedöhns geben, die wollen heutzutage eine Einzugsermächtigung, und die geht nur mit einem Konto, auf das du als OFW allerdings ein Anrecht hast. Nur ob da genug Geld rein kommt um die Steuern zu zahlen, da musst du halt drauf achten.
Parkende Autos gehören zum ruhenden Verkehr, solange da nichts ungewöhnliches mit passiert (auslaufendes Öl, merkwürdige Fahrzeugbewegungen etc.) interessiert sie das Auto nicht. Wenn der TÜV abgelaufen ist, oder das Auto zu lange da steht, macht das Ordnungsamt eine Meldung und bereitet den PKW zum abschleppen vor. (Roter Zettel am Auto) In dem Moment wird es Ärger geben, weil die Polizei dich an deiner eingetragenen Adresse sucht.
Grundsätzlich kann Dir natürlich niemand verbieten, in Deinem Auto "leben" zu dürfen. (Ob man das "wohnen" nennen kann, weiß ich nicht) Doch wie machst Du es mit Deinem (amtlich gemeldeten) Wohnsitz? Du wirst ein Leben in einem Auto sicher nicht als (gemeldeten) Haupt-wohnsitz anerkannt bekommen.
Auf öffentlichen Parkplätzen darfst Du grundsätzlich dann stehen, wenn es hier keine Einschränkungen durch Verkehrsschilder gibt und Dein Kfz ordnungsgemäß angemeldet ist. Allerdings darfst Du nicht über Wochen und Monate hinweg auf ein und dem selben Parkplatz stehen. Man könnte Dir eine unerlaubte Sondernutzung öffentlichen Parkraums vorwerfen.
In Deutschland und in den meisten Europäischen Ländern ist "wild campen" verboten. Es ist egal ob man im Wohnmobil, im Auto, im Zelt oder in eine Mülltüte gewickelt in der öffentlichkeit campiert.
Erlaubt ist nur auf Privatgrundstücken (mit Erlaubnis des Eigentümers) und auf ausgewiesenen Campingplätzen bzw. Rastplätzen.
Das Problem ist nicht nur, dass das jemanden stören könnte sondern wo geht man aufs Klo!?
Das ist aber nicht überall vorhanden, nur auf ausgewiesenen Plätzen ist alles garantiert vorhanden und genau da darf man dann campen, also auch im Auto schlafen. Und das sind nun mal Campingplätze und Rastplätze (für LKW Fahrer).
Übrigens wenn man das nur "ein mal" macht und wird von der Polizei erwischt, dann kann man sich in der Regel gut raus reden in dem man behauptet, dass man müde geworden ist und sich nicht mehr fahrtüchtig fühlte und sich verirrt hat und deswegen anhalten musste zum schlafen. Dann wird man - das weiß ich aus eigener Erfahrung - normalerweise nur mündlich verwarnt und kriegt einen Platzverweis, muß also sofort weg fahren oder die rufen Dir ein Taxi damit Du in ein Hotel kommst. Also sei bereits erholt wenn die Polizei ans Auto klopft.
Solange der TÜV dran ist, kann das Auto herumstehen.
Man könnte sich ja einen Stellplatz kaufen/ mieten. Der gehört dann dir ;)
Öffentliche Toiletten gibt's ja genug...und duschen kann man sich ja im Schwimmbad :)