Nachbar parkt Unverschämt mit Wohnwagen?

3 Antworten

Grundsätzlich darf ein ordnungsgemäß angemeldetes Kfz (also auch ein Wohn-mobil) auf öffentlichen Parkplätzen parken. Wird aber insbesondere ein Wohn-mobil 3 Monate lang ununterbrochen nicht bewegt, könnte man dem Halter eine unerlaubte Nutzung öffentlichen Parkraums vorwerfen. Du könntest ihm also vorwerfen, die Kosten für einen Privatparkplatz zwischen zwei Urlaubseinsätzen sparen zu wollen. Ob Du damit allerdings Erfolg hast, ist eine andere Frage.

Mit dieser Begründung wirst du bei den Behören keinen Erfolg haben, da die Parkdauer eine Kraftfahrzeugs lediglich durch die TÜV-Plakette begrenzt ist.

Da befrage ich mal meine Glaskugel oder besser die Straßenverkehrs-ordnung (StVO). Denn das Halten und Parken ist in § 12 festgelegt und ich führe hier einmal die für diesen Fall wichtigsten Passagen der StVO auf:


(1) Das Halten ist unzulässig

    1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
    2. im Bereich von scharfen Kurven,
    3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
    4. auf Bahnübergängen,
    5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

(3) Das Parken ist unzulässig

    1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den     Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
    2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,   
    3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,   
    4.  über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,   
    5. vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über7,5 t (das erreichen nur sehr wenige Wohnmobile auf LKW-Basis!)sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern(z.B. Wohnwagen) ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen. (Ein einfaches Umparken reicht hier nicht aus, hier muss der Anhänger zwischenzeitlich seiner eigentlichen Verwendung (also beim Wohnwagen dem Wohnen!) zugeführt werden).

(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.

(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.


Dazu kommt noch, dass das Parken auf dem Gehweg nur Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 t erlaubt ist.

Zusammenfassend kann ich sagen:


Ein Wohnmobil ist ein Kraftfahrzeug wie andere Kraftfahrzeuge auch und kann überall dort geparkt werden, wo es nicht ausdrücklich verboten ist. Die Parkdauer eines Wohnmobils ist lediglich durch die TÜV-Plakette zeitlich begrenzt.

Die Parkdauer eines Wohnwagens ist auf 2 Wochen begrenzt.

Ich hoffe, etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.

Viele Grüße

Schnarchix

irgendwo muss der ja auch parken und ich denke ja, sofern kein schild da ist, das eine parkscheibe fordert ist parken unbegrenzt möglich, soweit ich weiss. 

Ja er macht das doch nur damit er direkt vor seinem Haus steht! Da wohnen auch noch andere Menschen mit Auto die müssen genauso suchen.

@lindyheart13

unverschämt ja, aber bei den parkplätzen heisst ja, wer zuerst kommt parkt zuerst

@Neuter

Und das darf man auch mit einem Wohnwagen? 

@lindyheart13

klar, das ist ja ein normaler anhänger.