Abgemeldete Auto auf Privat Parkplatz?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

um dabei gleich auch auf einige der anderen Antworten mit einzugehen.

Ja, man muss auch bei Privatgelände zwischen

  • öffentlichem
  • teilöffentlichem
  • nicht öffentlichem

Gelände unterscheiden und das kann hauptsächlich für das Fahren eines Kraftfahrzeugs durchaus eine Rolle spielen.

Oft wird dabei von "umfriedet" gesprochen, was aber auf keinen Fall mit eingezäunt oder ähnlichem gleichzusetzen ist.

Solange das abgemeldete Fahrzeug auf privatem Grund und Boden steht muss man allerdings viel eher darauf achten, dass es sich dabei nicht offiziell um "Abfall" handeln darf und dass man nicht gegen Umwelt- und Naturschutzgesetze verstoßen darf.

Es kann zwar von Gemeinde zu Gemeinde oder von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, ist aber hier ganz gut beschrieben:

http://www.seeon-seebruck.de/abgestellte-altfahrzeuge

Viele Grüße

Michael

das ist nur erlaubt wenn es sich um ein privagrundstück handelt und dieses grundstück eingezäunt ist so das nicht jeder zutriit dazu hat.

da reicht ein gemieteter parkplatz dann nicht aus

Das Gelände muss nicht eingezäunt sein.

Man spricht dabei von "umfriedet", was aber auf keinen Fall mit eingezäunt oder ähnlichem gleichzusetzen ist.

Gruß Michael

Was "Privat" passiert, ist nicht vom Straßenverkehrsrecht abgedeckt. Aber ist die Abstellfläche tatsächlich "Privat"?

Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

Das kann man so nicht sagen. Kommt darauf an, wie der Platz aussieht. Wenn es ein "normaler" Parkplatz ist mit direktem Zugang zur Straße, dann ist es nicht erlaubt. Das wäre es nur, wenn das Gelände abgesperrt/eingezäunt ist.

Ja......Das ist ein Privatgrundstück. Da gilt nicht die STVO.