Wie lange darf ein Auto auf einem Öffentlichen und Kostenlosen P+R Parkplatz am Bahnhof stehen, wenn keine zeit angegeben ist?
5 Antworten
Hallo,
dazu sollte man genau nach der Beschilderung des Parkplatzes Ausschau halten.
Im Zuge der Bahnreform wurden nämlich vor allem in Städten mit einen hohen Bodenpreis die ganzen Bahnimmobilien (außer den Gleisen) "günstig" an Investoren oder die Kommunen verkauft.
Wenn die Kommunen die Parkplätze nicht selber betreiben , so sind sie an Private Parkbetreiber vermietet.
Rechtlich gesehen sind P+R -Parkplätze sogenannte Arbeitszeit -Parkplätze, das h.man muß in täglich verlassen.
Falls überhaupt keine andere Regelung gegeben ist (Parkordnung auf einem Schild, etc.) dann gilt:
Nit einem Neuwagen maximal 3 Jahre, mit einem Wagen, der älter ist als 3 Jahre maximal 2 Jahre.
Auch mit abgelaufenem TÜV darf man noch parken (am Straßenverkehr teilnehmen). Erst wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, ist Schluss damit.
Ich kenn es von Anhängern, da gilt eine 2 Wochen Regelung. Danach muss umgeparkt werden. Kontrolliert wird das aber kaum.
Wo soll denn dieser Bahnhof stehen? Ich habe noch nie eine P+R Anlage ohne zeitliche Begrenzung gesehen...
gibt es bei uns auf dem Land nur genüge kann dir etlich aufzählem
Neckarburken
Dallau
Auerbach bei Mosbach
Oberschefflenz
Eichholzheim
...
Max. 2 Jahre, dann ist die nächste HU fällig.
Außer es ist ein Neuwagen. Dann 3 Jahre. Bei Neuwagen ist die erste HU erst nach 3 Jahren fällig.
Ja, ihr Schlaumeier, ihr wisst ganz genau was ich sagen wollte.
Auch mit abgelaufenem TÜV darf man noch parken (am Straßenverkehr teilnehmen). Erst wenn das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, ist Schluss damit.