Ikeabild aus Rahmen nehmen und weiterverkaufen erlaubt?

Ikea-Bild - (Recht, Gesetz, Urheberrecht)

3 Antworten

Wenn du das Produkt verkaufen möchtest unter dem Original-Markennamen "Ikea" oder "Björn" oder wie der Bilderrahmen heißt, gilt es, das Markengesetz zu beachen.

Das ist international sicher sehr ähnlich, in D. gilt das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG), hier § 24 Erschöpfung:

"(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Gruß aus Berlin, Gerd

Falkenpost  16.12.2015, 10:46

Wenn du das Produkt verkaufen möchtest unter dem Original-Markennamen "Ikea" oder "Björn" oder wie der Bilderrahmen heißt, gilt es, das Markengesetz zu beachen.

Warum? Der Markenname hat eine beschreibende Wirkung. Nicht mehr. Sonst dürfte keiner mehr in der Welt was privat verkaufen, welches ein Markennamen trägt. Also müsste eine Auto-Anzeige in Zukunft anstatt "Verkaufe Audi A8" wie folgt lauten:

"Verkaufe ein Auto mit einem Zeichen vorne und hinten drauf, welches aus 4 Ringen besteht und das Model fängt ganz vorne im Alphabet an und hat eine große Zahl mit zwei Kreisen" :-)

Gruß
Falke

GerdausBerlin  16.12.2015, 15:43
@Falkenpost

Absatz 1 sagt genau das, was du sagst. Aber es gibt ja noch Absatz 2. Deshalb bieten Hersteller, die Original-Autos erheblich verändert haben, diese häufig nicht mehr unter der Original-Marke an, sondern unter einer eigenen Marke.

Ob Absatz 2 greift, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Pech hatte hier mal ein Autohersteller, der gegen einen Likörhersteller geklagt hatte, der das Luxusauto erheblich verändert hatte, hier durch einen Hirschen auf der Kühlerhaube - bitte googeln nach "Ferrari gegen Jägermeister".

Gruß aus Berlin, Gerd

Falkenpost  17.12.2015, 10:30
@GerdausBerlin

Hier wird aber nichts gewerblich umgebaut und unter einer eigenen Marke vertrieben, sondern jemand nimmt sein Rahmen von der Wand, tut ein anderes Bild rein und vertickt das ganze irgendwo.

Nach deiner Logik dürfte der Gebrauchtautomarkt keine Markennamen mehr nennen.

GerdausBerlin  17.12.2015, 10:52
@Falkenpost

Kleine Lektion in Logik und Sprache:

Wenn ich die Gesetzeslage beschreibe und Urteile zitiere, dann gebe ich hier nicht "meine Logik" wieder - sondern was? Genau: Die Grundlage für mögliche rechtliche Folgen.

Weiter: Dass man sein rechtlich erworbenes Eigentum (hier: ein Bilderrahmen) auch weiterverkaufen darf, ergibt sich aus dem BGB und aus dem GG. (Ausnahmen stehen z. B. im StGB: Pornographie an Minderjährige, Waffen ins Ausland und so weiter - von Bilderrahmen steht aber sicher nichts im Gesetz, auch nicht in der Schweiz!)

Zudem: Wer schreibt "Ich möchte gerne einen Bilderrahmen von Ikea verkaufen", der will diesen Rahmen womöglich anpreisen als "schicker Bilderrahmen 'Sven' von Ikea in Eiche natur"! Sonst würde er kaum fragen. Für genau diesen Fall habe ich geantwortet - mit was? Mit der Rechts-Lage, nicht mit "meiner Logik"!

Für deine banalen Beispiele gibt es einen anderen Paragraphen im Markengesetz:

§ 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben, Ersatzteilgeschäft

"Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, im geschäftlichen Verkehr

1. dessen Namen oder Anschrift zu benutzen,

2. ein mit der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung identisches Zeichen oder ein ähnliches Zeichen als Angabe über Merkmale oder Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen, wie insbesondere ihre Art, ihre Beschaffenheit, ihre Bestimmung, ihren Wert, ihre geographische Herkunft oder die Zeit ihrer Herstellung oder ihrer Erbringung, zu benutzen, oder

3. die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware, insbesondere als Zubehör oder Ersatzteil, oder einer Dienstleistung zu benutzen, soweit die Benutzung dafür notwendig ist,sofern die Benutzung nicht gegen die guten Sitten verstößt."

Dies ist übrigens weder "meine Logik" noch meine Meinung, sondern herrschendes Recht und Gesetz in D.!

Gruß aus Berlin, Gerd

Falkenpost  17.12.2015, 20:41
@GerdausBerlin

Hallo!

Du  meinst also, wenn eine Privatperson einen Bilderrahmen mit der folgenden Zeile:

"schicker Bilderrahmen 'Sven' von Ikea in Eiche natur"

verkaufen möchte, verstößt gegen das Markenrecht? Hierzu hat m.E. das BGH anders entschieden:

"Die Benutzung eines geschützten Markennamens für die Werbung der eigenen Dienstleistung ist dann rechtmäßig, wenn der angesprochene Verbraucher von sich aus erkennt, dass die beworbene Dienstleistung nicht vom Markeninhaber selbst, sondern von einer dritten Partei angeboten wird."

Sofern ein Zeichen in der Werbung lediglich als Hinweis auf eine angebotene Dienstleistung verwendet werde, fehle es an einer markenmäßigen Benutzung, wenn keine sonstigen Funktionen einer geschützten Marke beeinträchtigt würden, vgl. EuGH GRUR 2009, 756 Tz. 60 – Loréal/Belure, BGH GRUR 2011, 828, Tz. 21- bananabay II.

Der Fall zeigt deutlich, dass für den Markenrechtsinhaber in bestimmten Konstellationen nicht die Möglichkeit besteht, seine Marke gegen einer Nennung durch Dritte zu sichern. Dieses ist nach Rechtsprechung der Fall, wenn es nicht um die Nutzung eines Markennamens, sondern um die bloße Nennung geht. Insbesondere, wenn mit der Nennung beim Verbraucher keine Herkunftserwartung einhergehen, ist die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen nur wenig erfolgsversprechend.
http://www.it-recht-kanzlei.de/nennung-markenname-verletzuung.html?search=Ausschlie%C3%9Fliches+Nutzungsrecht

Ein Käufer kann mit Sicherheit erkennen, dass der Verkäufer nicht mit IKEA identisch ist.


Zudem gibt es noch Grundsatz der Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 Markengesetz. Verkauft der Markeninhaber seine Ware in einem der genannten Staaten, ist sein Recht zugunsten des freien Warenverkehrs “erschöpft”. Dritte dürfen dann die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für die Waren nutzen.

§ 24 Erschöpfung MarkenG

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind.

Gruß
Falke



GerdausBerlin  17.12.2015, 23:23
@Falkenpost

Du  meinst also, wenn eine Privatperson einen Bilderrahmen mit der folgenden Zeile:

"schicker Bilderrahmen 'Sven' von Ikea in Eiche natur"

verkaufen möchte, verstößt gegen das Markenrecht?

Nein, das meine ich nicht. Du solltest mal lernen zu lesen, bevor du es wagst zu schreiben.

Ich habe nur erklärt, dass bei der Verwendung fremder Marken das Markengesetz beachtet werden sollte.

Dass Absatz 1 § 24 für den Wiederverkäufer spricht, habe ich bereits geschreiben und zitiert - das Zitat zu wiederholen war also unnötig wie ein Kropf hier.

Dass Absatz 2 § 24 manchmal gegen den Wiederverkäufer spricht, aber nicht immer, habe bereits durch den Verweis auf das Urteil Jägermeister gegen Ferrari erläutert.

War das alles so schwer zu verstehen?

Hier zum Nachlesen in einer leichtverständlichen Version: http://www.spiegel.de/wirtschaft/markenrechte-ferrari-verliert-prozess-gegen-jaegermeister-a-383337.html

Hier die juristische Version des Themas: http://www.dr-bahr.com/news/news_det_20051105101032.html

Gruß aus Berlin, Gerd

Falkenpost  17.12.2015, 23:39
@GerdausBerlin

Kapiert! Ich verstehe nur nicht dass du schreibst, dass das Markengesetz zu beachen ist, wenn es letztendlich nicht zum tragen kommt.

GerdausBerlin  18.12.2015, 09:08
@Falkenpost

Ob es zum Tragen kommt oder nur zum Klagen kommt: Der Benutzer fremder geschützter Marken (und Geschäftsbezeichnungen, s. § 5 Markengesetz) sollte jedenfalls wissen, was er auf jeden Fall darf und was mit Risiken behaftet ist.

Wer ein Bild mit Schmetterlingen aus einem Rahmen von Ikea namens "Björn" oder "Skjeltröd" entfernt, verändert jedendfalls das Original-Produkt.

Und wenn er ein anderes Bild einfügt, und den Rahmen weiterhin mit "Björn" bewirbt oder mit "von Ikea", könnte das der Markeninhaber zum Anlass nehmen, abzumahnen oder gleich zu klagen - und dann Recht bekommen, wenn er sich "dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Ein Gericht könnte einen berechtigten Grund erkennen, wenn das neue Bild etwa die schwedische Flagge oder die schwedische Monarchie veralbert oder herabsetzt, oder gar die Firma bzw. die Geschäftsbezeichnung Ikea - ganz zu schweigen von Nazi-Parolen und -Zeichen. Und selbst der Scherz mit dem Jägermeister-Hirsch auf dem Ferrari muss nicht jedes Mal gut ausgehen.

Jedenfalls sollte klar geworden sein, dass Markeninhaber zwar nicht alles bestimmen können, sich aber auch nicht alles gefallen lassen müssen, was mit ihren Marken auf dem Markt geschieht.

Und dass das Eigentum an einem Produkt im Grunde dessen Verkauf erlaubt, mit wenigen Ausnahmen, wie etwa bei Waffen, Pornographie oder vinkulierten Namensaktien: "Besondere Form von Namensaktie, deren Eigentumsübertragung von dersatzungsgemäßen Zustimmung der jeweiligen Aktiengesellschaftabhängig ist." http://boersenlexikon.faz.net/vinkulie.htm

Gruß aus Berlin, Gerd

Falkenpost  18.12.2015, 10:39
@GerdausBerlin

Deine Beispiele halte ich für ziemlich exotisch! Insbesondere im täglichen Verkauf im privaten Sektor tauchen diese sicherlich sehr häufig auf.

Zudem... Ich weiß sehr genau, was vinkulierte Namensaktien sind! Eine Definition in diesem Zusammenhang mit IKEA-Bilderrahmen ist ebenfalls m.E. außerhalb des Bereichs, welchen man hier erläutern muss.

Gruß
Falke

Warum sollte das verboten sein? Wenn du einen leeren Bilderrahmen im Baumarkt kaufst und ihn dann mit deinem Bild bestückst, darfst du es doch auch verkaufen. Soweit ich weiß, gibt es auf Bilderrahmen kein Markenrecht.

Na klar ist das erlaubt. Das ist jetzt dein Rahmen.