Wie sieht es urheberrechtlich aus, wenn ich ein Bild abzeichne, also daraus ein eigenes Kunstwerk mache und das Design dann verkaufe?

6 Antworten

chrischarmant hat geschrieben:

[...] wenn ich ein Bild aus dem Internet nehme und daraus eine Vektorgrafik mache, darf ich dieses Bild dann auf Seiten wie spreadshirt etc als mein Design verkaufen?

chrischarmant hat dazu kommentiert:

Ich wollte ein Foto aus einem Berühmten Fussballspiel nehmen, das sehr vereinfacht darstellen so dass nur die Jubelpose des Spielers auf grünem hintergrund zu sehen ist und das dann "verkaufen" wäre das dennoch kritisch? Man würde keine Marken erkennen, nichteinmal gesichter. Quasi ganz vereinfacht.

Es gibt stets zwei Möglichkeiten: Das Ergebnis einer Arbeit ist

  1. eine § 24 Freie Benutzung
  2. oder nicht.

Nr. 2 trifft zu bei zustimmungsbedürftigen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen.

Zum Unterschied lese bitte Was ist eine freie Benutzung?

Man kann also im Grunde davon ausgehen, dass dein schöpferischer Beitrag zum Endprodukt, zum Zweit-Werk, größer sein muss als der schöpferische Beitrag, den du dem Erst-Werk entnommen hast, wenn man von einer freien Benutzung ausgehen möchte.

Bei einer Ausschnitts-Vergrößerung und -Veränderung kann man meist davon ausgehen, dass kaum etwas davon übernommen wurde, was das Original-Werk ausgemacht hatte: Also die Ideen des Ur-Urhebers und deren schöpferische Umsetzung mit künstlerischen Mitteln.

In deinem Fall scheint mir aber "die Jubelpose des Spielers" kein beliebiger Ausschnitt zu sein, sondern eher das zentrale Motiv des Originals.

Dessen fotografische Stilmittel - also Bild-Ausschnitt, Blickwinkel, Beleuchtung, Tiefenschärfe, Bewegungs-Unschärfe und dergleichen - werden aber nur in einem Punkt von dir schöpferisch variiert: im Punkt Bild-Ausschnitt.

Dies ändert sich auch nicht wesentlich durch deine zusätzlichen Stilmittel wie Vektorisierung, "Vereinfachung" (was immer damit gemeint ist) und Veränderung des Hintergrunds - außer natürlich, wenn deine Stilmittel das neue Werk dominieren, und nicht mehr die alten Stilmittel.

Das kucken sich am Ende im Streitfall Gutachter an, und anhand der Gutachten können dann Richter entscheiden.

Klar ist jedenfalls jetzt schon:

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein, da du ja trotzdem die Idee von jemand anderen Benutzt und als deine Ausgibst. Selbst nach Abstrahierung einer Idee von jemand anderem, kann dieser immer noch sein recht streitig machen.

Sieht man ja oft in der Musikbranche, wenn ein Lied nur ein funken einem anderen ähnelt, liegt sofort die anzeige auf dem Tisch, obwohl diese kleine Zeile vl nur 2 % des Gesamtwerkes ausmacht.

Es muss also gar nicht mehr mit dem Grund Motiv vergleichbar sein.

Mach doch bitte deine eigenen Designs, wenn du schon mit sowas Geld machen willst.

chrischarmant 
Fragesteller
 15.04.2021, 16:09

Okay danke sehr, um es mal zu konkretisieren: Ich wollte ein Foto aus einem Berühmten Fussballspiel nehmen, das sehr vereinfacht darstellen so dass nur die Jubelpose des Spielers auf grünem hintergrund zu sehen ist und das dann "verkaufen" wäre das dennoch kritisch? Man würde keine Marken erkennen, nichteinmal gesichter. Quasi ganz vereinfacht.

Lillyxdxf  15.04.2021, 16:14
@chrischarmant

Wenn du ein Foto nimmst und daraus sozusagen Kunst machst, die deinem eigenem Geist entsprungen sind, dann ist das i.O.

Es geht nur darum das man keine ideen von anderen "klaut".

Ein Foto ist keine idee, ein Foto ist eine Ablichtung der Realität. Du kannst also von einem Foto abmalen, aber nicht von einem Kunstwerk.

chrischarmant 
Fragesteller
 15.04.2021, 16:16
@Lillyxdxf

Vielen Dank, das hätte ich in meiner Ausgangsfrage besser formulieren sollen :)

VanilleHonig  15.04.2021, 20:52
@Lillyxdxf

Das ist Unsinn!

Jedes Foto hat einen Urheber und das Urheberrecht verhindert, dass dieses Foto unerlaubt in irgendeiner Weise verändert oder verfälscht wird, egal ob es hinterher besser oder schlechter aussieht! 💁🏻‍♂️

Lillyxdxf  16.04.2021, 08:27
@VanilleHonig

Ja, das Foto darf nicht verändert und verwendet werden, aber als Referenz für zum beispiel eine vektorgrafik, darf man es nehmen, da zwar das Foto geschützt ist, aber nicht das Motiv. Wenn es sich aber um ein Kunstfoto handelt (nicht in diesem fall), greift das Urheberrecht auch beim Motiv.

Ich arbeite als Grafiker und Mediendesigner, ich habe tagtäglich damit zutun.

Kommt darauf an. Ist derjenige, der das Kunstwerk/die Vorlage erstellt hat schon seit mehr als 70 Jahren verstorben, wäre das völlig legal.

Gehst Du als in den Louve, fotografierst die Mona Lisa und fertigst daraus Deine Vektorgrafik ist das problemlos.

Naiver  15.04.2021, 17:16

Nun, darum geht es hier nicht, lies dir die Frage noch einmal durch. Der Fragesteller möchte eine "angemalte MonaLisa" als sein eigenes neues Werk vermarkten, hammas? ;- )

NonNam  15.04.2021, 17:20
@Naiver

Ja. Hatte ich schon so verstanden. Ist der Ersteller seit mehr als 70 Jahren verstorben, ginge das klar. Ansonsten müsste er die Genehmigung des Urhebers einholen.

Naiver  15.04.2021, 17:59
@NonNam

Nonam, es ging hier um die Urheberschaft. Und ich denke, sorry, du KANNST an fremden Werken keine Urheberschaft erlangen. Auch nicht, wenn sie über 70 Jahre alt sind. Du hast da was mit der Nutzung durch'nander bekommen. Vielleicht sagt ja ein RA was dazu?

NonNam  15.04.2021, 18:04
@Naiver

Vielleicht habe ich das flasch verstanden. Ich gehe jetzt gleich ins Museum. Fotografiere das Werk "Flotte Frau vor Spiegel". Künstler ist mehr als 70 Jahre tot. Mache aus dem Foto eine Vectorgrafik und verkaufe diese. Sollte kein Problem sein, oder?

Naiver  15.04.2021, 19:00
@NonNam

Ich denke, ohne Probleme, ...wenn als eine Bearbeitung des fremden Werkes! Nicht jedoch als "eigenes Urheberwerk", vermute ich. Egal, machs und wir sehen zum Schluss, ob man es nachher als nonams eigenes Werk feiert. *Daumendrück*. Und, falls du dafür innen Bau gehst, sammeln wir für einen Kuchen mit Feile für dich! ;- )

NonNam  15.04.2021, 19:03
@Naiver

Mhhh. Ich dürfte jetzt sogar Goethes-Werke oder Hitlers Krampf, oder Schillers "Die Räuber" veröffentlichen. Wenn Werke gemeinfrei sind, dann sind sie es. Was ist Dein Einwand?

Naiver  15.04.2021, 19:10
@NonNam

Nö, machmal, "nonams Kampf" hätte doch was!

"Die Räuber" werden doch all-über-all von Industrie- und Pharmaunternehmen auch in eigenen Bearbeitungen aufgeführt...

Die Welt IST schlecht und das Urheberrecht die letzte Schutzbastion vor üblem Raubrittertum!

Naiver  15.04.2021, 19:11
@Naiver

Mit Dank für diesen Plausch... Abendbrot wartet! :- )

Hallo chrischarmant...,

ohne dir damit etwa eine 'juristische Beratung' anzubieten (darf ich gar nicht), kann ich dir ganz grundsätzlich aus dem Gestaltungsbereich bestätigen, dass du selbstverständlich jedes eigene(!) Werk zu Geld machen kannst! Die von dir geschilderte Umwandlung des fremden Werkes in eine andere Grafikform (jetzt also als Vektordarstellung) ist meines Erachtens KEINE eigene Schöpfung, sondern eher Umwandlung der MonaLisa in Schwarzweiß oder schlicht grün angemalt! Verzeih mir den Vergleich. ;- )

NonNam  15.04.2021, 16:39

Bei der MonaLisa wäre das ja nun völlig unproblematisch.

Ein Bild aus dem Internet ist die Kunst von jemand anderem. Er hatte den Einfall, Du hast ihn nur gestohlen. Damit ist das ein glasklarer Verstoß gegen das Urheberrecht. Schreibst Du einen Text ab, ohne den Urheber zu nennen, ist das auch Diebstahl geistigen Eigentums. Du kannst es abzeichnen, aber auf dem Bild den rechtmäßigen Urheber (des Designs) nennen, die Quellenangabe.

Naiver  15.04.2021, 16:17

Hallo suedhoern...,

ich gehe grundsätzlich mit dir konform, nur der Begriff "Diebstahl" (immerhin juristisch eindeutig) trifft's nun gar nicht. Es wird dabei ja auch gar nichts entwendet, das Orginal bleibt beim Besitzer. Es wird unberechtigt kopiert. Okay? :- )

suedhoern  15.04.2021, 16:25
@Naiver

Neiin. Das geistige Eigentum wird entwendet. "Diebstahl geistigen Eigentums" ist auch die Formulierung vor Gericht + im allgemeinen Sprachgebrauch. Du kannst es ja gern anders nennen. Deshalb haben wir aber nicht Unrecht.

Naiver  15.04.2021, 16:41
@suedhoern

Dieser Schlussfolgerung von dir geht ein juristisches Studium voraus? Ich bin gestalterisch tätig, sollte mich unser Rechtsanwalt gerade zu dieser Diebstahlsfrage etwa falsch informiert haben und hier demnach doch noch juristisch der "Diebstahl" zusätzlich von Staats wegen verfolgt werden?

Wie gesagt, herzlichen Dank für deine Korrektur! Das bedeutet jetzt also noch weitere offizielle Maßnahmen! Denn jenes "gestohlene" Motiv muss nun ja wieder zurückgegeben oder der entstandene Diebstahlsschaden zumindest ersetzt werden! ;- )) Alles klar, Herr Jurist?

suedhoern  15.04.2021, 17:14
@Naiver

Ich bin kein Jurist. Ich berufe mich nur auf den allgemeinen Sprachgebrauch, wie ich ihn kenne + wahrnehme. Ich schreibe Niemandem einen Sprachgebrauch vor, auch Dir nicht, das sagte ich - vorausschauend auf diese Gesprächsentwicklung - schon.

Naiver  15.04.2021, 17:53
@suedhoern

Nun ja, so ein "Vorausschauen" war schon seit Mark Twain nicht unproblematisch.

So wie ich chrischarmant verstand, fragte er weniger nach dem "allgemeinen Sprachgebrauch", sondern nach Informationen zur Urheberschaft. Und darauf bezog ich mich, nicht wahr?

Aber danke für deinen wichtigen Widerspruch! :- )

suedhoern  16.04.2021, 11:42
@Naiver

Ich habe auf seine Frage eine glasklare Antwort gegeben, habe Niemanden korrigiert, keine anderen Formulierungen kritisiert oder gar als Falsch bezeichnet. Du bezogst Dich, in Deinen Kommentaren auf meine Antwort, allein auf meine Formulierung + Du wolltest mich von Anfang an korrigieren. Kann man oben nachlesen. Andere Kommentatoren habe ich nicht. Google ich nach "Diebstahl geistigen Eigentum", bekomme ich 304.000 Ergebnisse. Die 1. Adresse ist www.urheberrecht.de. Dann wird Dich Dein Anwalt vielleicht falsch informiert haben. Vorausschau ist nicht nur problematisch, sondern sogar völlig unnütz, solange es Kommentatoren gibt, die Anderen einfach nur ihre Meinung aufzwingen wollen. Ich tue das nicht. Andere Meinungen sind nämlich genauso frei wie meine.

Naiver  16.04.2021, 13:55
@suedhoern

Na klar, suedhoern, ganz viele Worte und Google als dein Rechtsberater, "304000 Einträge können ja nicht irren!" L O L !

Zeig mir jenen von dir postulierten 'Diebstahl' im Urheberrecht https://dejure.org/gesetze/UrhG und nicht in Google oder Wiki..., 'ganzgeduldig schreib'.

Du KANNST geistiges Eigentum nicht "stehlen", da werden keine beweglichen Sachen fortgenommen. Nichts anderes versuche ich dir hier anzubieten. Das Werk bleibt immer da, von wo es kopiert wurde. Der Diebstahlsparagraph findet sich meines Erachtens im Strafgesetz, § 242. Aber, was weiß ich schon? ;- )

Dein verkrampftes Beharren auf den unbedingten "Diebstahl" einer Urheberschaft ist nur noch albern, egal wie du und andere es in 'ihrem' gewohnten Sprachgebrauch empfinden. Wie nennt man es, wenn Leute etwas nicht verstehen wollen...? ;- )

pssst, und Gerechtigkeit ist ganz sicher KEINE Frage der Meinung! Lies DU besser den Strang nochmal nach. Ich darf mich hier nun abmelden, tschüss!

suedhoern  16.04.2021, 14:07
@Naiver

Der Einzige, der hier völlig verkrampft darauf beharrt, das es kein "Diebstahl" ist, warst + bist Du. Jeder, der unseren Dialog verfolgt, kann das hier wunderbar ablesen. Von oben nach unten. 304.000 Einträge allein bei Google. Aber Du weißt es besser. Ich ändere oder "widerrufe" wegen Dir nur meine Antwort nicht. Und das passt Dir nicht, Du willst nur das letzte Wort haben. Klappt das nicht, meldet man sich beleidigt ab + verabschiedet sich.