Darf ich die Geschichte von Zorro verfilmen?

2 Antworten

Wenn du bei deiner Verfilmung oder bei sonstigen § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen eines geschützten fremden Werkes nur die Version von Urheber A verwendest,

ist das Werk gemeinfrei, sobald das Todesjahr des Urhebers A 70 Jahre vergangen ist. Siehe UrhG Abschnitt 7 Dauer des Urheberrechts  § 64 Allgemeines in Verbindung mit § 69 Berechnung der Fristen.

Der ursprüngliche Urheber der Sprachwerke um den maskierten Helden "Zorro" ist Johnston McCulley, der 1958 starb. Dessen Werke sind in Deutschland also 2029 gemeinfrei. Wenn du eines seiner Werke vorher verfilmen möchtest, müsstest du dessen Erben um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten.

Anders sieht es aus, wenn du spätere Versionen der Geschichten um Zorro verfilmen möchtest - und da gibt es viele. Da musst du die Rechte der späteren Urheber beachten - und mindestens 70 Jahre lang die Rechte der Erben der späteren Urheber.

Anders sieht es aus, wenn du eine sehr freie Version einer Geschichte verfilmst. Dazu schreibt das UrhG neuerdings in § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen:

(1) Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.

Was hinreichend ist, entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht. Vorher kann ein erfahrener Anwalt in solchen Fragen hilfreiche Hinweise geben. Gut sind auch viele (wenn auch teils veraltete) Hinweise im Internet zur Frage Was ist eine freie Benutzung?

Gruß aus Berlin, Gerd

In Hollywood haben sie ja vor mehreren Jahren eine Version rausgebracht, in dem ein alternder Zorro (die Originalfigur) einen jungen Mann lehrt und zum Nachfolger ausbildet (gespielt von Antonio Banderas)

Das basiert ja nicht auf den Originalroman.
Ist das also eine freie Version? Und wenn ja, dürfte man in dem Fall so etwas machen?
Und wie erfahre ich, ob etwas urheberrechtlich geschützt ist - also nicht dass man dann erfährt, dass die Rechte mittlerweile bei einem Filmstudio liegen?

Wie wäre zB die Situation bei James Bond? Die Rechte hat ja die Produktionsfirma sowie seit neuestem Amazon

@FCBFan1

Wie ich hier vor 12 Tagen geschrieben habe:

Interessant ist - literarisch wie juristisch - der langjährige Zwist zwischen Heiner Müller und den bekannt pingeligen Brecht-Erben.

Weiter zu einem Urteil, bei dem vor allem die Begründung für dich interessant sein sollte: "Pippi Langstrumpf, ist grundsätzlich schützenswert. Das hat der BGH am Mittwoch zu Recht entschieden".

Generell gilt: Wenn ein Sprachwerk (oder ein Filmwerk) geschützt ist durch das UrhG, dann sind nicht nur der Plot und nicht nur die Sprache, sondern in der Regel auch weitere wesentlichen Bestandteile des Werkes geschützt - inklusive markante Figuren, möglicherweise sogar deren Kleidung, Habitus und Sprechweise, soweit es sich dabei um ein "persönliche geistige Schöpfungen" im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke Absatz 2 handelt:

(2) Werke im Sinne dieses Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen.

Nein das Darfst du nicht den auch wen der Autor verstorben ist Sind seine Recht an seinem Werk zb an die Enkel oder kinder Weitergeben worden!

Also müssten sie dir die Erlaubnis dazu geben! Und das ist teuer!

Zorro wurde 1919 durch Johnston Mc Culley veröffentlicht. Die Gemeinfreiheit beginnt nach 70 Jahren, § 64 UrhG

@Eckengucker

aaah, Fehler meinerseits. Er starb erst 1958, hab den Namen falsch geschrieben gehabt. Es dauert also noch 8 jahre.

@Eckengucker

Genaugenommen wird das Werk gemeinfrei, wenn das Todesjahr des Urhebers 70 Jahre vorbei ist. UrhG § 69 Berechnung der Fristen:

Die Fristen dieses Abschnitts beginnen mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem das für den Beginn der Frist maßgebende Ereignis eingetreten ist.