Darf ich Pokemon Produktbilder für meine Website nutzen?

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Was ist mit "Produktbilder von Pokemon" gemeint?

  1. Hat das Unternehmen Pokemon Bilder von Produkten angefertigt, die von anderen Unternehmen angefertigt oder angeboten oder verkauft worden sind?
  2. Oder hat irgendwer Bilder von Podukten angefertigt, die von Pokemon angefertigt oder angeboten oder verkauft worden sind?

In beiden Fällen muss man jedenfalls den Fotografen um eine § 31 Einräumung von Nutzungsrechten bitten, oder den Vertragspartner des Fotografen, der von diesem die ausschließlichen Nutzungsrechte an den Fotos erhalten hat. Sonst droht eine Klage oder zumindest erst einmal eine § 97a Abmahnung wegen UrhG § 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz.

Aber es gibt auch Ausnahmen - etwa, wenn du eine künstlerisch kreative Collage aus solchen Fotografien erstellst, siehe Absatz 1 Satz 2 in UrhG § 23 Bearbeitungen und Umgestaltungen.

Weitere Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen stehen etwa in

Dann gibt es noch Rechte, die durch das fotografierte Produkt gegeben sind, insbesondere

  1. Rechte am Design des Produkts und
  2. Markenrechte.
  3. Und wenn das fotografierte Produkt selbst ein Kunstwerk ist im Sinne von UrhG § 2 Geschützte Werke, greift auf für das fotografierte Produkt UrhG § 15 Allgemeines! (Also wie für die Fotografie, siehe oben!)

Zu Nr. 1 gilt etwa, was hier steht (bitte dort weiterlesen!):

Wer Gegenstände, an denen ein Geschmacksmuster besteht, fotografiert, greift in den Schutzbereich des §38 I GeschmMG ein. Es besteht die Gefahr, dass der Fotograf unter anderem nach §42 I GeschmMG auf Unterlassung in Anspruch genommen und abgemahnt werden kann.

Hier mehr über dieses bekannte Urteil über das Design des ICE 3.

Zu Nr. 2 sollte man lesen: Was müssen sich Markeninhaber gefallen lassen? Darin wird auch dieser wesentliche Satz zitiert:

  • "Für alle Fotografen von Bedeutung ist die jüngst vom Europäischen Gerichtshof bekräftigte Freiheit der Benutzung von Marken in Zusammenhängen, in denen sie einfach nur als Bestandteil der Wirklichkeit und nicht als besondere Kennzeichnung erscheinen ..."

Interessant sind auch die Rechte, die sich aus dem Markengesetz ergeben. Siehe vor allem

Gruß aus Berlin, Gerd

Nein darfst du nicht - zumindest nicht ohne Zustimmung.

Wenn du die Produktbilder selber erstellst, dürfte das kein Problem darstellen.

Für Bilder aus dem Internet musst du Lizenzen erwerben.