Darf man gekaufte Sachen aus einem Laden weiterverkaufen wenn man dort arbeitet?

6 Antworten

Verboten ist das grundsätzlich nicht.

Wenn du aber etwas einkaufst mit der Absicht, es gewinnbringend weiter zu veräußern, ist das eine gewerbliche Tätigkeit, die anzumelden ist, und die Gewinne sind zu versteuern.

gesetzlich kannst du das schon machen, ist ein gewerbe

aber deine firma hat das meist nicht gerne

Okay danke

Ich bin mir sicher du kriegst nicht jedes Mal diesen Rabatt. Du bist ja auch nicht gebunden diese Artikel für immer zu behalten. Sollte also wenn du es manchmal tust kein Problem sein. ;)

Jaa, mir gehts nur drum das es nicht strafbar ist - vielen Dank

Du unterliegst grundsätzlich als Arbeitnehmer einem Wettbewerbsverbot (https://de.wikipedia.org/wiki/Wettbewerbsverbot). Das bedeutet, dass du deinem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen darfst, indem du auf demselben Markt tätig wirst.

In diesem Falle wäre die Frage zu beantworten, ob es sich überhaupt um Wettbewerb handelt. Wenn der Arbeitgeber trotz Personalrabatt immer noch daran verdient und froh ist, wenn ihm jemand noch mehr Ware abkauft, außerdem den Onlinehandel gar nicht als große Konkurrenz ansieht, würde das dem Wettbewerbsverbot nicht entgegen stehen. Das aber müsstest du unbedingt mit dem AG abklären und schriftlich festhalten, ob und in welchem Umfang du so tätig werden darfst.

Wie bereits von anderen erwähnt, wäre dies aber auch eine gewerbliche Tätigkeit mit den daraus erwachsenden Pflichten. Der erzielte Gewinn ist steuerpflichtig.

Hat mich nie interessiert, ob da jemand etwas dagegen hatte. Habe in den 80ern eine 12-saitige Suzuki-Gitarre mit Personal-Rabatt gekauft, etwas gespielt und sie dann auf dem Trödelmarkt für den Neupreis (ohne Personalrabatt) wieder verkauft. Das habe ich 4-5 mal wiederholt.

Alle waren glücklich. Ich habe jedes Mal ca. 15% Gewinn gemacht, der Verkäufer in der Musikabteilung hat Umsatz gemacht, und der Käufer auf dem Trödelmarkt war glücklich, dass er den 12-saitigen gebrauchten Schrott für lächerliche 250 DM abstauben konnte, statt im Konsumtempel das Instrument jungfräulich für das selbe Geld zu kaufen.

In Österreich habe ich die Gitarre an einen Musikhändler für 2000 Schilling verkauft, nachdem das Instrument vorher halb Europa gesehen hat.