Ich wurde bei Wohnungssuche betrogen, aber die Polizei will mir nicht helfen?

6 Antworten

Da warst du leider mehr als naiv. Du hast einfach im voraus bezahlt, ohne dass du den angeblichen Makler (oder Vermieter) überprüft hast?

Teures Lehrgeld, aber die Aussage ist komisch =

Die Polizei kann mir aber nicht helfen sagen sie, denn sie können mir angeblich nur in einem Monat helfen, wenn der Mietvertrag gültig wird und ich dann nicjt den Schlüssel bekomme.

Normalerweise liegen der Polizei auch die Betrugsmaschen bei der Wohnungssuche vor und sind bekannt..

Hast du keine Anzeige erstattet oder dich mit dem echten Vermieter der Wohnung in Verbindung gesetzt und wie ist das ausgegangen?

Die Polizei kann mir aber nicht helfen sagen sie, denn sie können mir angeblich nur in einem Monat helfen, wenn der Mietvertrag gültig wird

Zum Glück ist das so. Oder möchtest du, dass willkürlich gegen Jemanden ermittelt werden kann?

Aber bis dahin hat sich schon der Betrüger, von dem ich nicht mal den Namen kenne, aus dem Staub gemacht.

Ein Betrüger ist er erst, wenn er den Vertrag nicht einhält, und verurteilt wurde. Wie kann man einer unbekannten Person Geld geben?

Was kann ich tun?

Versuchen, möglichst viel über die Person herauszufinden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Versuch einfach weiter seinen Namen zu erfahren. Wenn das nicht klappt, dann versuche so viel Infos wie möglich über ihn zu bekommen.

Merk dir sein Aussehen, Telefonnummer, evtl. Kennzeichen usw., einfach so viel wie möglich.

Wenn das nicht reicht, kann dein Anwalt ja später auch die Plattform auf der du ihn getroffen hast um Mithilfe bitten. Die haben vielleicht seinen Namen und dergleichen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Habibo277 
Fragesteller
 07.01.2022, 01:27

Das Problem ist, ich weiß nicht woher er meine Nummer hatte, weil ich mich für viele Wohnungen beworben habe, aber er auf keine Wohnung zugetroffen hat, wo ich mich für beworben habe. Das ist mir aber erst im Nachhinein aufgefallen, als ich dies überprüfte. Ich stehe noch mit ihm in Kontakt und spiele auf unwissend und versuche ein zweites Treffen hinzukriegen. Meinst du es wäre eine gute Idee wenn ich mich wenn ich mich mit ihm zu zweiten mal treffen und auf Ahnungslos tue in der Wohnung festhalte und mein anderer Kollege die Polizei ruft und wir der Polizei sagen das wir einen Betrüger im Haus gefasst haben und seine Identität wissen wollen ?

gutefrage013  07.01.2022, 01:39
@Habibo277

Das solltest du lieber nicht tun , da es sich dabei um eine Jedermanns Festnahme handeln würde (Strafprozeßordnung (StPO) § 127 Vorläufige Festnahme (1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1.) müsstest du den Täter dann quasi auf "frischer Tat" ertappen. Nur der Verdacht allein reicht nicht aus, denn dann kann dich die Person unter anderem wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsentzug anzeigen.

Wenn die Polizei auf jeden unbelegten Verdacht hin aktiv würde, bräuchte jeder einen eigenen Polizisten.

Wenn man einen Ausweis sehen möchte, verlangt man das tunlichst VOR Unterschrift und Zahlung.

Falls du dein Geld los bist, ist es Lehrgeld.

Die Polizeil interessiert sich für das leider nicht... Das Geld wird wohl nicht mehr wieder kommen. Mach dir keinen Kopf, Fehler passieren.

ronnyarmin  07.01.2022, 01:24

Die Polizei kann sich nur für eine Straftat interessieren. Diese hat aber noch nicht stattgefunden. Das steht doch in der Frage drin.

verreisterNutzer  07.01.2022, 01:27
@ronnyarmin

Es wäre auch hilfreich, wenn sie etwas mehr leistet als nur ihre Pflicht...

ronnyarmin  07.01.2022, 01:30
@verreisterNutzer

Es geht nicht um die Pflicht. Es geht darum, dass die Gesetze eines Rechtsstaats beachtet werden müssen. Die Polizei darf zum jetzigen Zeitpunkt nicht einschreiten.

Habibo277 
Fragesteller
 07.01.2022, 01:30
@ronnyarmin

Die Straftat hat schon angefangen indem mir der Betrüger,der nicht in der Wohnung wohnt, einen untermietvertrag gegeben hat, wozu er nicht das recht hatte und er eine falsche Identität angibt. Die falsche Identität kann man nicht beweisen, aber das er einen Mietvertrag mir gibt, wozu er nicjt berechtigt ist schon.

verreisterNutzer  07.01.2022, 01:32
@ronnyarmin

Zur Mediation darf jeder einschreiten, das hat nichts mit einem Rechtstaat zu tun.

ronnyarmin  07.01.2022, 01:32
@Habibo277
Die Straftat hat schon angefangen indem mir der Betrüger,der nicht in der Wohnung wohnt, einen untermietvertrag gegeben hat, wozu er nicht das recht hatte

Woher willst du das jetzt schon wissen? Und wenn du es weißt, warum hast du dann bezahlt?

und er eine falsche Identität angibt. Die falsche Identität kann man nicht beweisen

Dann ist das eine Vermutung.