Mitbewohner weg!?

10 Antworten

Wir haben beide einen Mietvertrag unterschrieben, jetzt hat er sich einfach aus den Staub gemacht und zahlt keine Miete mehr.

Das ist aber schlecht für Dich, weil Ihr dem Vermieter gegenüber gesamtschuldnerisch haftet:

§ 421 BGB

Gesamtschuldner

Schulden mehrere eine Leistung in der Weise, dass jeder die
ganze Leistung zu bewirken verpflichtet, der Gläubiger aber die Leistung nur
einmal zu fordern berechtigt ist (Gesamtschuldner), so kann der Gläubiger die
Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teil
fordern. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleiben sämtliche Schuldner
verpflichtet.

 Ich habe die Wohnung jetzt gekündigt. 

Eine Teilkündigung ist unwirksam!

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/lebensgemeinschaft.htm

Muss ich seinen Anteil der Miete tragen oder kann ich nur meinen Teil zahlen? Die Kaution wurde von ihm gestellt und ich habe somit bestimmt keinen Anspruch darauf!?



Der Vermieter kann sich aussuchen von wem er Forderungen stellt und an wen er die Kation auszahlt.

LG

johnnymcmuff

Du musst die ganze Mietkosten zahlen ( Solidarhaftung ) und musst auf Privater  Basis sein Anteil einfordern.Was die Kaution Anbelangt ist Ausschlag gebend auf wenn sie Ausgestellt wurde ( Quittungs  Beleg ;

es gibt keine Quittung

Der Vermieter nimmt bestimmt die Miete von der Kaution. Macht für mich am meisten Sinn

Das kann und darf der Vermieter im laufenden Mietverhältnis gar nicht.

denk ich auch aber darf ich das?

@zagler1988

Du kommst doch noch weniger an die Kaution wie der Vermieter.

überlege mal ob du vertragspartner bist und kündigen kannst?

da ist guter rat teuer?

hast keine adr. von verwanden von ihm? arbeitgeber oder hochschule?

Genau aus diesem Grund haften alle Mitbewohner gesamtschuldnerisch.

Du wirst zahlen müssen, und kannst dann VERSUCHEN, dein Geld vom ehemaligen Mitbewohner zurück zu bekommen.