Ich habe vor 2 Jahren meinen Führerschein abgegeben und sollte ein Aufbauseminar machen. Verjährt das oder kann ich das immer noch machen?

4 Antworten

Das Aufbauseminar musst Du sogar machen wenn Du die Fahrerlaubnis neu erteilt bekommen willst, daran führt kein Weg vorbei.

Eine Verjährungsfrist dafür gibt es nicht, es ist also auch dann noch zu absolvieren wenn Du 10, 20 oder 30 Jahre warten würdest.

Deine Probezeit ruht bis zur Neuerteilung der FE.

Hallo kevin

Nein keine Probezeit

da täuscht du dich leider:-(

seit dem Entzug der Fahrerlaubnis ruht deine Probezeit, und zwar so lange bis du das Aufbauseminar (das du nicht machen kannst sondern machen musst wenn du jemals eine Fahrerlaubnis wieder haben willst)gemacht und deinen Führerschein ausgehändigt bekommen hast.

und dann kommen noch einmal 2 Jahre Probezeit oben drauf!

aber was evtl auch noch auf die zukommen wird ist folgendes:

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben. Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen.

Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

da die führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit in der du die Fahrerlaubnis hattest werden evtl die Prüfungen verlangt, aber nur die Prüfungen also keinen Unterricht mehr oder Fahrstunden

da verjährt nix, aber auch garnix. die akte ist vor den beendeten umzug (falls erforderlich) beim neuen Wohnort. man muss evtl ki-fi sein, SPD Mitglied usw ohne das es einen trifft.

ginatilan  20.06.2015, 06:30

von welchem Umzug redest du?

man muss evtl ki-fi sein, SPD Mitglied usw ohne das es einen trifft.

Schwachsinn

Bist du in der Probephase? Wenn ja musst du in einer gewissen Zeit das Aufbauseminar machen sonst verlierst du den Lappen komplett.

kevin29091992 
Fragesteller
 19.06.2015, 22:33

Nein keine Probezeit, sind jetzt nicht ganz 2 Jahre vergangen weil es mir finanziell nicht möglich war

Korn123  19.06.2015, 22:35
@kevin29091992

Da muss ich leider passen. Was du mit "verjähren" meinst versteh ich nicht. Wäre mögicht, dass du den Schein nochmal von vorne machen musst oder dieses Seminar einfach nachholen kannst. Dass das ganze verjährt in dem Sinne, dass du nichts mehr machen musst, bezweifel ich stark. Was stand denn in den Briefen? Oder Ruf doch einfach beim Amt an?

Antitroll1234  19.06.2015, 22:55
@kevin29091992

Nein keine Probezeit, sind jetzt nicht ganz 2 Jahre vergangen weil es mir finanziell nicht möglich war

Deine Probezeit von damals ruht seit dem Entzug der Fahrerlaubnis, zusätzlich bekommst Du 2 Jahre obendrauf wenn Du die FE neu beantragst nachdem du das Aufbauseminar vorher absolviert hast.