Kein Aufbauseminar während Probezeit bekommen trotz Punkt...

4 Antworten

Tatsächlich ordnet die Fahrerlaubnisbehörde (!) erst mit Kenntnis der Rechtskraft des Bußgeldbescheides ein obligatorisches Aufbauseminar an. Warte ab, das kommt schon noch, suche dir lieber schon mal einen Platz: Nach Anbaluf der Frist zur Nachweis des absolvierten Seminars bleibt der Lappen  eingezogen :-O

G imager761


Vielen Dank für die ersten Infos..

Lieber imager ich habe vom Landratsamt ein Schreiben erhalten mit dem ich auch ohne Führerschein fahren kann nach Ablauf der Frist also sollen sie den doch behalten. Aber Fakt ist das da noch was kommt? 

Den Text hier hab ich aus dem Bußgeldkatalog:

Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft.

Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während

der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren.

Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern,

bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.

Den Text hier hab ich aus dem Bußgeldkatalog

Garantiert nicht aus dem Bußgeldkatalog, so etwas wie "zusätzlich bestraft" steht nicht im BKat, vielleicht hast Du das von irgendeiner privaten Seite welche die Verstöße aus dem BKat beschreibt.

@Antitroll1234

Das ist Korithenkackerei und das weißt du auch. Für jemanden der sich selber als Antitroll bezeichnet ist das eine echt unnötige Aussage

@Max0296

Nein ist es nicht, da der BKat gar keine Maßnahmen zur Probezeit regelt, kannst dieser Text auch nicht aus dem BKat stammen.

Probezeitrelevante Maßnahmen sind im StVG §2a Abs.2 geregelt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html

Der Bußgeldbehörde ist es völlig egal ob jemand in der Probezeit ist oder nicht, dies hat keinerlei Auswirkung auf den BKat.

Zudem solltest Du wenn Du Texte zitierst schon eine Quellangabe als Link anfügen.

@Max0296

Für jemanden der sich selber als Antitroll bezeichnet ist das eine echt unnötige Aussage

Gerade da macht es dies nötig einen solchen Beitrag wie deinen zu berichtigen :o

Ob Du nun daraus lernst und bei der nächsten Frage richtig antwortest oder nicht, bleibt natürlich dir überlassen.

@Antitroll1234

Doch das ist Korinthenkackerei. Ich habe den Text aus einer Internetseite, die sich selber als Bußgeldkatalog bezeichnet. Aus Faulheit habe ich das einfach nur so hingeschrieben. Der Inhalt ist aber richtig und darauf kommt es hier an. Auf der Quelle rumzureiten ist, wie gesagt, Korinthenkackerei.

@Max0296

Das ist Korithenkackerei

Wenn ich für jeden falschen Begriff bei GF einen Euro bekommen würde wäre ich ein reicher Mann.

@Max0296

Ich habe den Text aus einer Internetseite, die sich selber als Bußgeldkatalog bezeichnet

Die mag sich ja bezeichnen wie immer sie mag, Fakt ist, es ist Falsch.

@Crack

Extra für dich noch die Erklärung des Wortes "Korinthenkacker":

Als Korinthenkacker werden umgangssprachlich manchmal besonders pedantische kleinliche Menschen bezeichnet.

Nachzulesen hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Korinthenkacker

@Antitroll: Mag sein das meine Quellenangabe falsch formuliert war, der Inhalt des Textes ist trotzdem richtig. Und genau das ist es, was den Fragesteller interessiert. Dem ist es egal, wo der Text steht.

@Max0296

Und genau das ist es, was den Fragesteller interessiert.

Das ist der nächste Punkt, deine Antwort interessiert den Fragesteller gar nicht, dem Fragesteller ist bekannt das sein Verstoß Probezeitmaßnahmen zur Folge hat.

Die Frage des Fragestellers ist, ob er vergessen wurde oder wann die Anordnung kommt^^

Vielleicht doch lieber mal lesen und verstehen anstelle irgendwas aus dem Internet zu zitieren.

Wie bereits erwähnt, lerne daraus oder auch nicht, dein Ding. Nimm dir ein Beispiel an den anderen Antworten.

@Antitroll1234

Richtig die Frage war wann die Anordnung kommt. Und wenn du den Text richtig lesen würdest, würdest du feststellen das genau das in den letzten beiden Zeilen beantwortet  wird. Ich möchte dich bitten dich nicht mehr als mein Lehrmeister aufzuspielen, es sei denn ich erzähle nur 100%igen Bullshit. Danke!

@Max0296

Soweit lese ich bei solch falschen Angaben nicht, bei "zusätzlich bestraft" habe ich eingestellt weiterzulesen ;-)

Wie gesagt die Berichtigung ist nur für dich gedacht, was Du daraus machst überlasse ich dir ;-)

@Antitroll1234

Das heißt du behauptest das meine Antwort falsch ist, ohne sie gelesen zu haben. Mehr muss man glaub ich nicht mehr sagen ;-)

@Max0296

Extra für dich noch die Erklärung des Wortes "Korinthenkacker":

Danke für die Aufklärung. Aber da fällt mir ein - der Begriff ist mir bekannt.

Und jetzt extra für Dich:

Man darf sicher unterschiedliche Begriffe verwenden. Aber nur wenn diese auch korrekt sind.

Ein Beispiel: Brötchen, Schrippe, Semmel, Wecken sind Begriffe für das selbe Lebensmittel - alles korrekt.

Fachbegriffe im Verkehrsrecht sollte man allerdings nicht verwechseln, aber das lernst Du noch...

@Crack

Ok. Das nächste mal werde ich schreiben:

"Ich habe diesen Text von einer Webseite, die die Inhalte des Bußgeldkataloges umfasst und zusätzlich noch die Auswirkungen auf die Probezeit mit einbindet. "

Und wenn der Begriff "Korinthenkacker" für dich angeblich bekannt ist - warum schreibst du dann, dass er falsch ist, wenn er ja eigenltich richtig verwendet wurde ;-)

Denn kleinlich war die Antwort allemal. Wenn der Fragesteller eine perfekt formulierte Expertenantwort hätte haben wollen, dann hätte einen Anwalt aufgesucht.

@Max0296

Ich möchte mal kurz beisteuern, dass ich die Seite kenne, von der dieses Zitat mit dem "zusätzlich bestraft" stammt. Der Verfasser dieser Seite ist auch in einem renommierten Fachforum aktiv, jedoch auch dort sind die Beiträge nicht immer einwandfrei. So gesehen ist dies ein Beispiel dafür, dass die Tatsache, dass etwas im Internet zu lesen ist, noch kein Beweis für die Richtigkeit ist.

In unserem Rechtssystem sind alle vor dem Gesetz gleich. Ein System, in dem einige "zusätzlich" bestraft werden, würde unserem Rechtssystem komplett widersprechen. Die Probezeitmaßnahmen sind keine Strafen sondern haben einen anderen Hintergrund, wenn sie auch von vielen als Strafen empfunden werden.

In dem Bußgelbescheid steht auch nichts vom Aufbauseminar, der Bußgeldbehörde ist es völlig egal ob Du in oder aus der Probezeit bist, dies hat keinen Einfluss auf das Bußgeld.

Erst nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides bekommt die Fahrerlaubnisbehörde darüber Kenntnis und ordnet dann Probezeitmaßnahmen an, dies kann schon 6 Monate dauern nach Zugang des Bußgeldbescheids.

Vergessen wirst Du nicht ;-)

Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass fas Schreiben separat und später kommt .. Aber ein Freund von mir hatte mal Glück, da ist nicht aufgefallen, dass er noch in der Probezeit war. Er ist drum rum gekommen.