Führerschein freiwillig abgegeben - mpu und verjährung

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Hallo berndlopez

(5) Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde. Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, beginnt die Tilgungsfrist fünf Jahre nach Ablauf oder Aufhebung des Verbots oder der Beschränkung.

§29 StvG

Würde ich den Führerschein ohne erneute Theorie und Praxis wieder bekommen?

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden. Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Hier findest du (nach Bundesland aufgegliedert) Beispiele die sogar nach 20 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfungen bekommen haben

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

Die MPU-Pflicht unterliegt rechtlich keiner Verjährung, der korrekte Begriff ist "Tilgungsfrist" für die Verstöße im Verkehrszentralregister. Dazu § 29 Abs. 5 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz:

Bei der Versagung oder Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Eignung, der Anordnung einer Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs oder bei einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis beginnt die Tilgungsfrist erst mit der Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung oder dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.

Die Tilgungsfrist hat also erst 2009 begonnen. Nun kommt noch dazu, dass Btm-Verstöße nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG erst nach 10 Jahren getilgt werden. Das bedeutet für dich: Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU ist erst 2019 möglich. Das genaue Fristende erfährst du durch einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister.

Nach Ablauf dieser Zeit ist eine neue Fahrprüfung grundsätzlich nicht notwendig, es sei denn sie wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet. Denn nach 15 Jahren können Zweifel bestehen, ob du überhaupt noch die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt. Du musst dann auch keine Fahrstunden mehr nehmen, sondern kannst dich direkt mit einer Fahrschule in Verbindung setzen und eine individuelle Prüfungsvorbereitung vereinbaren.

Ich würde da mal direkt bei der Führerscheinstelle nachfragen.

vielleicht hat jemand ähnliches erlebt bzw. die gleiche Situation gehabt und kann mir da genaueres sagen bevor ich bei der Führerscheinstelle anklopfe

Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht, kostet zwar Cash aber du weißt dann Bescheid