MPU - Verjährung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo ralphpeter67. Man bekommt in den Schreiben von der Führerscheinstelle eine Frist gesetzt, bis wann man den Führerschein abzugeben hat. In dieser Frist, ist es eine Freiwillige abgabe & nach dieser Frist ist es eine Kostenplichtige abgabe. Ich war vor ca. 6Wochen bei einem Gespräch. Man sagte mir, wenn man den Führerschein damals freiwillig abgegeben hat, dauert die Verjährung 10 Jahre. Wenn man den Führerschein aber kokstenpflichtig abgegeben hat, dann dauert die Verjährung 15 Jahre. Über alles andere solltest Du dich am besten bei der Führerscheinstelle schlau machen. Ich denke das Du noch einen Sehtest & einen erste Hilfe nachweis brauchst. Ein paar Bekannte brauchten keine prüfung mitmachen. Auch keine Artzlichen Untersuchungen mussten sie mitmachen. Es sei den es ist für den LKW-Führerschein. Liebe Grüsse aus dem Hessenland. Bei dem Gespräch vor ca. 6 Wochen sagte man mir das die Richtlinien in Hessen die Stengsten sein sollen. Alles gute.

ralphpeter67 
Fragesteller
 28.02.2011, 11:35

Vielen Dank!

Wie schon mehrfach beantwortet:

Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Wiedererteilung erfolgt.

Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde. Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.

Erkundigen Sie sich be dem Sachbearbeiter Ihrer FEB an Ihrem Wohnort.

Warum posten Sie doppelt?

Gruss aus dem bitterkalten HH

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Max. 15 Jahre kann der Eintrag in deiner Führerscheinakte gegen dich verwendet werden.
.
Eine MPU steht wegen dem Vorfall von 1991 nicht mehr an.
Du musst bei der Behörde deine Fahrerlaubnis neu beantragen, diese wird dann nach 20 Jahren eine Theorie- sowie Fahrprüfung verlangen.
Davon kann abgesehen werden, wenn du nachweisen kannst, dass Du z.B. mit einer Mofa regelmäßig die letzten 20 Jahre am Strassenverkehr teilgenommen hast.

ralphpeter67 
Fragesteller
 20.02.2011, 17:38

Vielen Dank, ich kümmere mich ab morgen darum.

Babe16  13.03.2013, 18:21

Hallo,ist zwar schon lange her dein eintrag aber ich bin mir auch nich ganz sicher was bei mir zutrifft, 10 oder 15 jahre....

ich habe im jahr 2001 wegen Alkohol am Steuer eine Anordnung zur Mpu bekommen, damals hatte ich aber kein Geld dafür und ich habe dann meinen Führerschein abgeben müssen und der Herr bei der Behörde meinte das das jetzt ein Verzicht sei. Ich hatte aber keine andere Wahl, da ich wie gesagt die Mpu nicht bezahlen konnte. Nun meine Frage,ich habe leider immer noch nicht soviel Geld übrig um eine Mpu zu bezahlen, da ich alleinerziehend bin.Kann ich den Führerschein jetzt einfach neu machen oder muss ich trotzdem zur Mpu.

Vielen Dank

hallo ralphpeter67

Ich füge für Dich unten einen LINK ein, da findest Du gute Informationen zu Führerschein, MPU .. usw.

Ich hoffe, Du bekommst Deinen Führerschein bald wieder

Lieben Gruß

http://www.fahrprofi.de/main/schein/umschreibg/umschreibg5.html

Ist schon verjährt.

ralphpeter67 
Fragesteller
 20.02.2011, 17:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort - dann kanns ja wieder losgehen.