Ich habe von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Ermahnung bekommen , muss ich dies unterschreiben , was passiert , wenn man nicht unterschreibt?
Ich habe von meinem Arbeitgeber eine schriftliche Ermahnung bekommen , muss eich dies unterschreiben , was passiert , wenn man nicht unterschreibt, mit welchen Konsequenzen muss man rechnen ?
ich habe meine Pflichten verletz, da ich während meines Urlaubs krank war und die AU Krankmeldung nicht gemeldet habe, nur per Post den Schein geschickt.
Ich hätte gedacht, wenn man Urlaub hat , würde eine telefonische Meldung überflüssig sein.
Nun, habe ich eine Schriftliche Ermahnung bekommen, wo ich auch das zur Kenntnis nehmen soll mit meiner Unterschrift.
Was für folgen kommen auf mich zu , wenn man die Unterschrift verweigert ?
Muss man das machen ?
wie reagiert man am besten, wenn man nicht unterschreiben möchte ?
Hoffe auf erfahrene Tipps!
5 Antworten
Deine Unterschrift ist nicht erforderlich für die Wirksamkeit einer Ermahnung oder Abmahnung.
Letztendlich bestätigst du nur die Kenntnisnahme, nicht jedoch die inhaltliche Richtigkeit.
Wenn Du mit der Unterschrift lediglich den Empfang derselben bestätigst, nicht aber deren Inhalt, kannst Du es unterschreiben. Außerdem steht es Dir ja frei, eine Gegendarstellung zu schreiben, verbunden mit der Bitte, diese zu Deiner Personalakte zu nehmen
Also passiert nichts , wenn ich es nicht unterschreibe?
Was passiert, wenn ich grundsätzlich nicht unterschreibe?
habe zwei Exemplare bekommen , eins für mich und der für den Arbeitgeber den ich zurückschicken soll?
Was passiert, wenn ich grundsätzlich nicht unterschreibe?
habe zwei Exemplare bekommen , eins für mich und der für den Arbeitgeber den ich zurückschicken soll?
Ich würde das schon mit Bedacht unterschreiben. Einerseits wird die rechtliche Bedeutung eines Dokumentes in der Regel durch den Inhalt und nicht die Überschrift bestimmt. Andererseits hast Du noch gar nicht erwähnt, das Recht welchen Landes zum tragen kommt.
Ich persönlich würde sowas immer nur unterschreiben, wenn die "Anschuldigung" korrekt den Umständen entspricht und deutlich klar formuliert ist, dass es nicht um die Akzeptanz geht. Notfalls schreibe selber "zur Kenntnis genommen:" vor deine Unterschrift.
Bin zwar nicht rechtlich geschult, gehe aber davon aus, dass sowas (nach deutschem Recht) nicht mal abmahnfähig ist. Bei der ausbleibenden Info an den Arbeitgeber (und an die Krankenkasse) geht es ja darum, dass Du ggf. kein Geld bekommst. Das ist auch ohne Abmahung schon beim ersten Vorkommen möglich.
Der zweite Grund für die "sofortige" Info an den Arbeitgeber ist, dass er die anderen Mitarbeiter entsprechend anders einteilen kann, weil deine Arbeitskraft nicht vorhanden ist. Die wäre aber bei Urlaub eh nicht verfügbar.
Mir erscheint das Vorgehen des Arbeitgebers einfach nur hyperfluide oder er hat was gegen dich und sammelt nun (vermeintliche) Minuspunkte.
Wenn du abgemahnt wurdest, ist das bereits in deiner Personalakte vermerkt. Wenn du den Empfang nicht bestätigst, vermerkt der Arbeitgeber auch das in seinen Unterlagen. Eine Unterschrift deinerseits ist dafür nicht erforderlich.
Das ist nur Informativ zu sehen .. es ist nur eine Ermahnung und KEINE ABMAHNUNG.
alles gut.. das nächste mal dran denken..
ich würde es unterschreiben passieren kann da nix da keine Abmahnung . Wenn du es verweigerst geht es seinen weg dann bekommst du eine Abmahnung ..
Sicher? Einfach so eine Abmahnung, wenn man nicht unterschreibt?
ja das ist der nächste schritt.
Wie kommst Du darauf, dass das Nicht-Unterschreiben einer Ermahnung eine Abmahnung "als nächsten Schritt" zur Folge hätte?
Ja klar, aber die wollen das ich unterschreiben soll, was ist wenn ich das verweigere ? Passieren Konsequenzen?