wie richtig unterschreiben?

17 Antworten

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nein sowas ist bestimmt keine Urkundenfälschung, es reicht grundsätzlich immer nur mit einem Vornamen und dem Nachnamen zu unterschreiben

(eigentlich reicht sogar der Nachname allein - kann auch keiner was sagen)

außer es wird ausdrücklich verlangt - wüsste jetzt aber nicht wo, selbst bei notariellen Urkunden usw. wird nur mit einem Vor- u. Nachnamen unterschrieben.

Eine Urkundenfälschung ist nur, wenn du für jemand anders mit seinem Namen unterschreibst!

Für viele Dokumente ist der volle Name vorgeschrieben. Das ist im BGB § 623 Schriftform der Kündigung gesetzlich vorgeschrieben. (Arbeitsvertrag). Bei anderen Dokumenten, z. B. notariellen Grundstückskäufen gelten ähnliche Regelungen.

aber nicht alle Vornamen, einer genügt!

@Marple

kann man auch nur mit seinem 2. und seinem Nachnamen unterschreiben?

In meine Unterlagen steht aber nur selten mein voller Name...

es gab mal die regelung, dass beide namen in ausweisen etc. aufgeführt werden müssen, wenn die vornamen mit bindestrich geschrieben werden... ob das noch so ist weiß ich nicht. ansonsten sind 2. vornamen völlig belanglos. und unterschreiben kannste wie es dir gefällt, sollte sich nur nicht mehr allzu viel dran ändern.

ich habe ebenfals eine frage zu diesem thema...also, wenn man in einer klassenarbeit oder so nicht mit seinem 1. Vornamen, sondern mit seinem 2. ohne den 1. unterschreibt, wobei man in den vorigen klassen immer mit seinem 1. unterschrieben hat... ist das erlaubt oder muss man mit seinem 1. unterschreiben??? Und es ist kein Doppelname oderr so... Wenn ich jetzt zum Beispiel marie Sophie Mustermann heiße. Kann ich dann nur mit Marie oder Marie Sophie Mustermann uterwschreibenoder kann ich auch nur mit Sophie Mustermann unterschreiben???

Es gibt Leute wo man nichtmal erkennt was Sie bedeuten sollen! Du kannst dir also selber eine Unterschrift aussuchen! Du musst nur bei wichtigen behörden Unterlagen undähnlichem beide Namen angeben!