Aufhebungsvertrag keine schriftliche Bestätigung?

3 Antworten

Der Vertrag wurde nicht beendet, da die Schriftform nicht eingehalten worden ist, siehe § 623 BGB

"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

E-Mail ist nicht ausreichend.

Wenn Du und der AG euch einig seid und niemand letztendlich Ansprüche an den anderen stellt, ja.

Für Rechtsgültigkeit und Sicherheit für dich sowie auch für den AG ist aber Schriftform nötig.

Eine Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden.

Wenn sich aber beide Parteien einig sind, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, bedarf dieser keiner besonderen Schriftform. Es liegt ja eine gleich lautende Willenserklärung vor.

nanfxD  14.01.2020, 14:49

Stimmt leider nicht

Familiengerd  14.01.2020, 14:59
Wenn sich aber beide Parteien einig sind, einen Aufhebungsvertrag zu schließen, bedarf dieser keiner besonderen Schriftform.

Das ist falsch!

Ein Aufhebungsvertrag bedarf - genau so wie die Kündigung - zwingend der Schriftform mit eigenhändigen Unterschriften!