Muss der Arbeitgeber meine schriftliche Kündigung Unterschreiben?

5 Antworten

Der Eingang reicht - Quittung!
Analog zu dir. Die Zustellung genügt. Da kannst du natürlich auch im Urlaub sein.

Nein, der Arbeitgeber MUSS die Kündigung nicht unterschreiben. Sie ist trotzdem gültig.

Trotzdem ist es ratsam, den Erhalt der Kündigung vom Chef quittieren zu lassen.

Nein, du musst nur nachweisen können, dass der Chef sie erhalten hat. Z.B. vor Zeugen abgeben, per Einschreiben schicken (geht wegen Poststreik momentan natürlich nicht) usw.

Solange du fristgerecht kündigst, DARF er nicht widersprechen.

Solange du fristgerecht kündigst, DARF er nicht widersprechen.

Das ist eine - sorry - unsinnige Aussage, weil es einen "Widerspruch" gegen die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses überhaupt nicht gibt.

Die Frage des "Dürfens" oder "Nicht-Dürfens" stellt sich also überhaupt nicht.

Nein und nein.

Du mußt, im E-Fall, nur nachweisen können das er sie fristgerecht erhalten hat.

Die Unterschrift kann auch ein Beauftragter im Namen des Chefs leisten.

Eine Unterschrift ist überhaupt nicht erforderlich - weder vom  "Chef" selbst noch von einem Beauftragten.