Kündigung unter 18,Unterschrift der Eltern?

3 Antworten

Kommt drauf an, was du kündigen willst.

Falls es sich um eine Kündigung handelt, die nur deine Eltern für dich erteilen können oder eine, für die du die Zustimmung deiner Eltern benötigst, kannst du sie in deinem eigenen Namen schreiben, und es reicht, wenn deine Eltern mit unterschreiben.

Wenn es sich aber um einen Kaufvertrag z. B. mit Ratenzahlung handelt, brauchen deine Eltern lediglich mitzuteilen, dass sie dem Vertrag nicht zustimmen.

Somit gilt er als nie geschlossen.

Unter das Kündigungsschreiben setzt Du Deinen Namen und unterschreibst oberhalb oder auch unterhalb. Drunter schreibst Du "Unterschift des/der Erziehungsberechtigten" und dann den Namen desjenigen der unterschreibt und der/die setzt dann seine Unterschrift drunter.

So streng formal muß das nicht sein, man muß eben nur erkennen können, wer da unterschireben hat.

Ganz korrekt. Deine Eltern unterschreiben ebenfalls, es sei denn, du meinst nicht deine eigene Kündigung?

Kann ja sein, du arbeitest als Sekretärin oder so, dann muss dein Chef utnerschreiben. Das ist ja klar, dass du keinem Angestellten kündigen darfst, soweit ich weiss noch nicht mal i.A.-