Wie lange hat mein Arbeitgeber Zeit meinen Urlaubsantrag zu unterschreiben?

4 Antworten

Wie Du ja schon u.a. bei Familiengerd lesen konntest, gibt es keine verbindliche gesetzliche Grundlage. Es gibt AG die schon Ende des vergangenen Jahres/Anfang des neuen Jahres die Urlaubsanträge ihrer MA unterschrieben haben und auch AG die das unmittelbar vor Urlaubsantritt tun.

Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Der könnte doch eine Regelung für die Urlaubsgewährung mit dem AG finden. Wir haben, da bei uns in der Firma ab und zu Urlaubsanträge erst eine Woche vor Beginn des Urlaubs von Vorgesetzten unterschrieben wurden, mit dem AG eine Betriebsvereinbarung geschlossen die besagt, dass dem AN spätestens vier Wochen vor Urlaubsantritt die schriftliche Genehmigung erteilt wird. MA die ihren Urlaub wegen schulpflichtigen Kindern und/oder Partnern die Betriebsferien haben früh buchen müssen, bekommen ihre Urlaubsanträge i.d.R. auch innerhalb von einigen Tagen unterschrieben.

Zu diesem Problem gibt es 1. keine gesetzlichen Bestimmungen und 2. sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen und Gerichtsurteile.

Man kann also weder sagen "10 Tage" noch "4 Wochen". Oft wird von "angemessener Frist" gesprochen, nach deren Verstreichen eine Genehmigung als erteilt gelten soll; aber was ist eine "angemessene Frist"? Und die Unsicherheit, ob es sich dann nicht um eine sanktionsbewehrte (Kündigungsgefahr) "Selbstbeurlaubung" handeln könnte, ist damit auch nicht behofen.

Um sicher zu gehen bleibt nur, dem Arbeitgeber mit dem Antrag eine Frist zu setzen, nach deren Verstreichen eine Genehmigung vorausgesetzt wird (was beim Arbeitgeber aber wohl nicht "gut ankommen" wird), oder - besser - immer wieder nachzufragen.

Eine Wartezeit bis zu vier Wochen sollte man schon akzeptieren.

Es gibt keine gesetzliche Vorgabe,in welcher Zeit der Arbeitgeber den Urlaubsantrag zu unterschreiben hat.

Frag doch einfach mal nach.