Ich habe Insolvenz gemeldet kann meine Frau eine Wohnung kaufen

7 Antworten

Die Entscheidung Deiner Frau einen Kredit zu geben, hängt von der einzelnen Bank ab. Auf jeden Fall solltet Ihr Gütertrennung vereinbaren. Prinzipiell nehmen die Banken für einen Kredit bei Eheleuten immer beide Personen in die Haftung, Ausnahme ist die Gütertrennung und wenn das Einkommen Deiner Ehefrau ausreicht. Sollte für die Berechnung Dein Einkommen mit notwendig sein, wird es nur Absagen geben.

Mit viel Glück und dem notwendigen Basissetting könnte sie es. Aber ob es besonders klug ist, ist die andere Frage. Du hast Insolvenz angemeldet, bist also auf Jahre hinweg an den Rückzahlungsplan gebunden und hast nicht wirklich eine Möglichkeit, sie bei den Raten zu unterstützen. Sollte sie - aus welchen Gründen auch immer - nicht mehr in der Lage sein, den Zahlungen nachkommen zu können, dann bekommt sie auch Schwierigkeiten und ihre Kreditwürdigkeit ist ebenfalls hinüber. Selbst wenn sie wirklich richtig gut verdienen würde, wäre es zu überlegen, ob ihr euch nicht lieber einen ordentlichen Betrag anspart und nach deiner Wohlverhaltensphase komplett neu von vorne anfangen würdet, wenn auch du wieder den entscheidenden Beitrag dazu leisten kannst.

Die Insolvenz betrifft Dich, nicht Deine Frau.

Sie kann mit ihrem Vermögen, Einkommen etc... tun und lassen, was ihr beliebt.
Wenn sie kreditwürdig ist, kann sie auch allein eine Wohnung oder ein Haus kaufen, welches Dir dann nicht gehört.
Solltest Du allerdings in die Wohnung/ das Haus mit einziehen, könnte sich daraus für Dich ggf. eine finanzielle Einsparung ("Wohnvorteil") ergeben, die sich auf Dein pfändungsfreies Einkommen auswirken könnte.
Die Wohnung/ das Haus selbst dürften allerdings nicht in die Insolvenz einbezogen werden.....

Ausnahme: Würdet Ihr jetzt einen Ehevertrag schließen (was ja jederzeit möglich wäre...), in dem Ihr "Gütergemeinschaft" vereinbart, so würde alles, was bis dahin Deiner Frau gehörte, dann auch Dir gehören - und könnte zur Schuldentilgung herangezogen werden....

Solange Ihr keinen solchen Ehevertrag abgeschlossen habt, seid Ihr weiterhin eine "Zugewinngemeinschaft", in der während der Ehe das Prinzip der Gütertrennung gilt (- auch ohne einen extra Ehevertrag mit "Gütertrennungsvereinbarung").

  • Verbraucherinsolvenz oder hast Du Dein Unternehmen vor die Wand gefahren?
  • Arbeitet Deine Frau?
  • Habt Ihr getrennte Konten?
  • Habt Ihr eine Vereinbarung über Zugewinnausgleich?

Nachdenken und Frage erneut mit mehr Hintergrundinformationen stellen. Ein einfaches "Ja, kann sie" wird Dir vermutlich nicht weiterhelfen.

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig, daher kann man diese Frage nicht beantworten.