Ich habe ein Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht, könnte ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen?
Mein Fall stellt sich folgend dar: Ich habe ein Gewerbe angemeldet, da ich auf ebay im Rahmen eines ebay.shops Sachen anbiete. Mir wurde damals gesagt, wenn ich regelmäßig 10-20 Artikel im Monat anbiete, würde ich eventuell eine Abmahnung riskieren. Also wollte ich alles richtig machen und habe mir einen Gewerbeschein geholt. Beim Finanzamt habe ich mich auch persönlich vorgestellt und mir eine Steuernummer geholt. Die waren auch ganz entspannt und meinten ich müßte dann als Kleinunternehmer eine ganz normale Einkkommenssteuererklärung machen. . Dazu wurde ich jetzt auch für 2011 aufgefordert. Nach meiner Jahresbilanz mache ich allerdings ein dickes Minusgeschäft, da ich nur gebrauchte Kinderkleidung meiner Kinder und neu Kleidung meiner Kinder, die sie auch verschiedenen Gründen nicht getragen haben verkaufe. Kinderkleidung ist meine große Leidenschaft und so gebe ich viel viel mehr aus, als ich mit dem Verkauf der gebrauchten Sachen einnehme. Ich lese jetzt immer wieder von Liebhaberrei und das man eventuell einen enstandenen Schaden teuer bezahlen muss. Ich muss dazu sagen, das ich und mein Mann gar keine weiteren Einkünfte in Deutschland zu versteuern haben, da mein Mann in Dänemark arbeitet und sein Gehalt dort versteuert wird. Demnach senken wir mit meinem Gewerbe keine anderen Einkünfte und auch nicht das Steueraufkommen. Meiner Meinung nach entsteht so auch kein Schaden den ich begleichen müßte, oder? Ich möchte mein Gewerbe eigentlich nicht aufgeben, da wir die schönen Kleidungsstücke nicht in die Altkleidersammlung geben wollen und ich bei ebay auch rechtlich auf der sicheren Seite stehen möchte. Mein Geschäft wird niemals einen Gewinnerzielen, das war auch von Anfang an klar. Dies habe ich auch beim Gewerbeamt angegeben, die um die brisante Lage bei Ebay (Gewerbe oder nicht) wussten und mir den Schein gegeben haben. Auch beim Finanzamt hat keiner gesagt, das ich es lieber sein lassen sollte, da ich sonst Probleme bekomme. Ich wäre froh, wenn jemand ein Antwort darauf hätte, was nach meiner Abgabe dieser katastrophalen Bilanz passieren wird. Vielen Dank euch!
3 Antworten
Du hast doch gar kein Gewerbe. Du verkaufst die Sachen, die Du für Deine Kinder gekauft hast, die sie meist getragen haben und einige ungetragene. Das sind Privatverkäufe. Du bezahlst doch auch für die gekauften Sachen die MWSt, hast keine Räume angemietet, keine Telefonkosten, keine Büroausstattung etc. Wo soll da das Gewerbe sein? Geh zum Finanzamt und kläre das mit denen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich sehe das ja auch so. Bei ebay bekommt man dann aber wohl Probleme, da ich mehr als 20 Artikel im Monat zum Verkauf anbiete und das angeblich als Gewerbe anzusehen ist. Also entweder Probleme mit Finanzamt oder bei ebay, das kann doch auch nicht die Lösung sein. Eine Abmahnung könnte teuer werden, da man den Anwalt bezahlen muss, auch wenn ich als "unschuldig" daraus komme.
. Ich lese jetzt immer wieder von Liebhaberei und das man eventuell einen enstandenen Schaden teuer bezahlen muss.
'Liebhaberei' bedeutet im Einkommensteurrecht eigentlich nur, dass entstandene Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Problematisch könnte es bei der Umsatzsteuer werden, allerdings nur, wenn der Umsatz den Betrag von 17500 € übersteigt (§ 19 Umsatzsteuergesetz).
Vielen Dank für deine Antwort. So habe ich mir das auch schon gedacht, also kann mir auch im Falle der Liebhaberei keine Zahlung entstehen, wir haben ja keine anderen Einkünfte die mit dem Verlust verrechnet werden.
Ergänzend muss ich zur Größenordnung noch sagen, das es sich um Einnahmen von 2500€ im Jahr 2011 handelt, die Ausgaben liegen erheblich darüber und werden somit hauptsächlich durch das Einkommen meines Mannes getragen.