Ich habe ein Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht, könnte ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen?

3 Antworten

Du hast doch gar kein Gewerbe. Du verkaufst die Sachen, die Du für Deine Kinder gekauft hast, die sie meist getragen haben und einige ungetragene. Das sind Privatverkäufe. Du bezahlst doch auch für die gekauften Sachen die MWSt, hast keine Räume angemietet, keine Telefonkosten, keine Büroausstattung etc. Wo soll da das Gewerbe sein? Geh zum Finanzamt und kläre das mit denen.

Inger80 
Fragesteller
 20.06.2012, 15:01

Vielen Dank für die schnelle Antwort, ich sehe das ja auch so. Bei ebay bekommt man dann aber wohl Probleme, da ich mehr als 20 Artikel im Monat zum Verkauf anbiete und das angeblich als Gewerbe anzusehen ist. Also entweder Probleme mit Finanzamt oder bei ebay, das kann doch auch nicht die Lösung sein. Eine Abmahnung könnte teuer werden, da man den Anwalt bezahlen muss, auch wenn ich als "unschuldig" daraus komme.

. Ich lese jetzt immer wieder von Liebhaberei und das man eventuell einen enstandenen Schaden teuer bezahlen muss.

'Liebhaberei' bedeutet im Einkommensteurrecht eigentlich nur, dass entstandene Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Problematisch könnte es bei der Umsatzsteuer werden, allerdings nur, wenn der Umsatz den Betrag von 17500 € übersteigt (§ 19 Umsatzsteuergesetz).

http://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei

Inger80 
Fragesteller
 20.06.2012, 15:12

Vielen Dank für deine Antwort. So habe ich mir das auch schon gedacht, also kann mir auch im Falle der Liebhaberei keine Zahlung entstehen, wir haben ja keine anderen Einkünfte die mit dem Verlust verrechnet werden.

Ergänzend muss ich zur Größenordnung noch sagen, das es sich um Einnahmen von 2500€ im Jahr 2011 handelt, die Ausgaben liegen erheblich darüber und werden somit hauptsächlich durch das Einkommen meines Mannes getragen.