Monatliche Stellplatzvermietung: Gewerbe ja oder nein?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du das Grundstück kaufst und die Stellplätze langfristig vermietest, ist das "Verwaltung eigenen Vermögens" und damit kein Gewerbe und muss nicht als solches angemeldet werden. Wenn du das Gleiche aber auf einem angemieteten Grundstück machst, ist es Gewerbe, ebenso wenn du die Stellplätze stunden oder tageweise vermietest.

Vielen Dank :).

Weißt du ob wir die Kleinunternehmerregelung dann trotzdem bei der Umsatzsteuer nutzen können?

@feisty86

Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuererleichterungsverfahren für die MwSt. Das hat mit den gewerberechtlichen Aspekten absolut nichts zu tun. Ich gehe mal davon aus, dass du die auch für fein Vorhaben nutzen kannst...

Das Grundstück ist im übrigen eine Freifläche, wo nur Wiese wächst. Wir wollten ca. 26 Parkplätze für die in der Nähe wohnenden Personen errichten.