Monatliche Stellplatzvermietung: Gewerbe ja oder nein?
Hallo,
mein Partner und ich haben evtl. vor ein Grundstück zur monatlichen Vermietung von Stellplätzen zu kaufen.
Nächste Woche wird geklärt ob wir das überhaupt vom Bauamt aus dürfen.
Nun haben wir schon gelesen, dass die Einkünfte in der Einkommensteuererklärung aufgelistet werden müssen. Des Weiteren haben wir gelesen, dass wir dann auch beim Finanzamt Umsatzsteuern abführen müssen es sei denn wir machen Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung.
Nun folgende Frage: Kann man diese Kleinunternehmerregelung auch ohne Gewerbe nutzen? Und muss nun bei dieser Art der Stellplatzvermietung ein Gewerbe angemeldet werden?
Vielen Dank für eine Antwort.
PS: Wir haben keine weiteren Einkünfte die der Umsatzsteuer unterliegen.
2 Antworten
Wenn du das Grundstück kaufst und die Stellplätze langfristig vermietest, ist das "Verwaltung eigenen Vermögens" und damit kein Gewerbe und muss nicht als solches angemeldet werden. Wenn du das Gleiche aber auf einem angemieteten Grundstück machst, ist es Gewerbe, ebenso wenn du die Stellplätze stunden oder tageweise vermietest.
Die Kleinunternehmerregelung ist ein Steuererleichterungsverfahren für die MwSt. Das hat mit den gewerberechtlichen Aspekten absolut nichts zu tun. Ich gehe mal davon aus, dass du die auch für fein Vorhaben nutzen kannst...
Das Grundstück ist im übrigen eine Freifläche, wo nur Wiese wächst. Wir wollten ca. 26 Parkplätze für die in der Nähe wohnenden Personen errichten.
Vielen Dank :).
Weißt du ob wir die Kleinunternehmerregelung dann trotzdem bei der Umsatzsteuer nutzen können?