Privatverkauf, ab wann ein Gewerbe anmelden?
Wenn ich mir eine private Homepage bastele und ZUM BEISPIEL dort nebenbei selbstgehäkelte Deckchen verkaufe oder irgendwelche Dienstleistungen anbiete, muss ich dann sofort ein Gewerbe anmelden und mich selbständig machen? Oder muss man erst über eine gewisse monatliche Summe kommen, damit das Ganze als Kommerziell angesehen wird (ähnlich wie bei Ebay)?
4 Antworten
Jede fortgesetzte Tätigkeit mit entsprechender Gewinnerzielungsabsicht ist ein Gewerbe und muss angemeldet werden! Aber der Vorschlag mit dem Kleingewerbe wäre eine gute Option! Umgegen kannst Du es nur, wenn Du mit deiner Tätigkeit nichts verdienst...! Aber immer besser einen Steuerfachmann bzw. Steuerberater fragen. Denn 100%ig weiß ich es auch nicht. Meldet man nicht an, dann wird einem schnell Steuerhinterziehung vorgeworfen. Denn wo kommt das Geld her? (Typische Finanzamtfrage). Meldet man an und setzt zu viel Ab ohne Gewinn zu erzielen, so wird einem Liebhaberei vorgeworfen. Vorteil eines Gewerbes ist eben, dass Du auch deine Ausgaben als Minderung geltend machen kannst.
Probiere es doch einfach aus. Schreibe aber alle Ausgaben und Einnahmen auf, also sowas wie eine "Kleine Buchführung". Wer auch Immer es sein würde, kommt auf dich zu und sagt dir was du zu tun. Es passiert also nichts.Nur wenn du steuerpflicht bist und wenn du Umsatzsteuer einnimmst dann musst du gleich alles anmelden.
Ich würde ein Kleingewerbe anmelden , dann bist Du auf der sicheren Seite . Kostet ca . 20 Euro beim Ordnungsamt . Schriftlich musst Du beim Kleingewerbe nicht viel nachweisen . Der Gewinn darf aber ca . 17000 Euro im Jahr nicht überschreiten . Ich habe das gleiche vor , und das Kleingewerbe schon angemeldet . Bin aber mit der Vorplanung noch nicht fertig .
wow, +3 bei falscher Antwort. nicht 17.000 Gewinn. Schön wär's.
17.500 Umsatz auf 12 Monate. (bei 6 Monaten die man aktiv ist -> 8750 Umsatz)
Umsatz ist all das, was man an Geld bekommt, also inkl. von Versandkosten.
wenn du dadurch Einkommen erzielst ist es ein Gewerbe und somit Anmeldepflichtig...
Gibt's da nicht ne Grenze? Bei z.B. 2,50 im Monat kann man doch nicht von Einkommen sprechen.
dieser Betrag sieht ja auch niemand als Einkommen...
Ja aber nicht wg. eines P.... ins Ofenrohr.