Ich habe das Handy meines Freundes kaputt gemacht zahlt das meine Haftpflichtversicherung

7 Antworten

Wenn du fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast, gut möglich

Bei vorsätzlichem Handeln - nein

Es kommt auf die Umstände und deine Versicherung an.

Generell zahlt die Haftpflichtversicherung, wenn Du Schaden an Eigentum anderer Verursachst.

Je nach Vertrag kann Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein, bei Absicht ist die Leistung immer ausgeschlossen.

Dann ist noch die Frage... wie bist Du an das Handy gekommen? Hast Du es ohne Erlaubnis genommen, so zahlt deine Versicherung auch nicht, weil schon die Inbesitznahme dann illegal war. Hattest Du die Erlaubnis, dir es zu nehmen, ist aber alles ok.

Lasst euch bitte aber nicht dazu hinreißen, Unwahrheiten zu sagen. Lügen bei der Versicherung ist kein Kavaliersdelikt. Man bekommt dann nicht nur keine Leistung und die Versicherung wird fristlos gekündigt, nein das ist dann sogar Versicherungsbetrug und das ist eine schwere Straftat die mit hohen Geldstrafen oder gar Haftstrafen geahndet wird. Für das Geld was ihr da als Strafe zahlen müsst, könnt ihr euch ein dutzen nigel nagel neuer Handys der aller obersten Preisklasse kaufen!!!

Also immer schön bei der Wahrheit bleiben!

RubberDuck1972  31.12.2013, 12:34

Einen HP-Versicherungsvertrag bei dem Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, würde ich nicht unterschreiben. Wie sollte man denn einen Schaden verursachen, wenn man nicht wenigstens leicht fahrlässig handelt?

fragmichdurch13  31.12.2013, 15:29
@RubberDuck1972

Sowas gibt es auch nicht . Die Fahrlässigkeit IST versichert, selbst die grobefahrlässigkeit .... Meint ihr vielleicht den Vorsatz ?

RubberDuck1972  01.01.2014, 20:16
@fragmichdurch13

Der Kommentar und die Frage war an Scaver gerichtet, um ihm das zu verdeutlichen.

Bei Vorsatz muss man selbst "blechen"; dafür kommt keine Versicherung auf.

Kematef  02.01.2014, 09:38

Je nach Vertrag kann Fahrlässigkeit ausgeschlossen sein,

Wie kommst Du nur auf solch eine Idee ?

Nein - bei einer Privathaftpflicht ist die einfache wie auch die grobe Fahrlässigkeit immer mitversichert.

Naja, das kommt eigentlich darauf an ob es aus versehen passiert ist, aber was ich nicht so genau weiß ob es funktioniert wenn ihr verheiratet wärt bzw. wenn ihr ein Paar seit, denn da glaub ich geht das nicht.

Sarahkocarr 
Fragesteller
 30.12.2013, 23:14

Nein er ist ein Kumpel und es war ausversehen fühl mich so schuldig

ennimen1  30.12.2013, 23:29
@Sarahkocarr

Du bist auch schuldig . Und die versicherung wird nie bezahlen.

Scaver  30.12.2013, 23:38
@ennimen1

Wie kommst Du auf die Idee... genau DAFÜR ist eine Haftpflicht da, wenn man anderen einen Schaden zufügt (bzw. deren Eigentum)!

RubberDuck1972  07.01.2014, 16:49
@ennimen1

Es kommt immer auf die Art der Schuld an. Bei Vorsatz zahlt die Versicherung nicht; bei Fahrlässigkeit dagegen schon.

Die Haftpflicht versicherung kommt dafür auf von dir. Es kann sein das du das handy einschicken musst & sie schätzen dann den restwert & denn wert des handys als es noch funktioniert hat.

RubberDuck1972  07.01.2014, 16:44

Ausserdem wird evtl. geprüft, ob der Schaden wirklich so entstanden ist, wie man es in der Schdensmeldung angegeben hat.

Es kommt darauf an, wie es passiert ist. Versicherungen prüfen den Vorgang immer sehr genau, da damit sehr viel Betrug gemacht wird. Dieser ist strafbar und wird - wenn die Versicherung diese Vermutung hat - auch strafrechtlich verfolgt.