Cousin hat mein Handy fallen lassen, zahlt die Haftpflichtversicherung?

Mein iPhone:( - (Handy, Apple, Versicherung)

5 Antworten

Wie ärgerlich!

Aber ich glaube, die Haftpflichtversicherung Deines Cousins würde es nicht bezahlen. Denn normalerweise sind Schäden an geliehenen Sachen ausgeschlossen (Dein Cousin soll mal in die genauen Versicherungsbedingungen schauen), und die Tatsache, dass es aus seiner Taschen gefallen ist, könnte einen Anschein begründen, dass er es geliehen hat.

Wie auch immer, Ihr solltet auf keinen Fall den Fall so hinkonstruieren, bis er in die Versicherungsbedingungen passt. Bei Handys werden Versicherungen sofort argwöhnisch. Versicherungsbetrug ist eine Straftat. Und selbst, wenn die Versicherung keinen Betrug nachweisen kann, könnte sie die Leistung herauszögern und vor allem Deinem Cousin den Vertrag außerordentlich kündigen (dazu haben in einem Schadensfall beide Seiten das Recht - steht auch in den Bedingungen).

Und dann könnte es wirklich übel kommen, denn Dein Cousin hätte eventuell Schwierigkeiten, bei einer anderen Gesellschaft einen neuen Haftpflichtversicherungsschutz zu bekommen. Es wird nämlich immer gefragt, welche Seite denn den letzten Vertrag gekündigt hat und wieviele Schäden es in den letzten Jahren gegeben hat. Wenn Dein Cousin dann eingestehen muss, dass die Versicherung ihm gekündigt hat, und dass es einen Schaden gab, könnten Versicherungen ihn ablehnen, und es bleiben - wenn überhaupt - nur sehr teure Angebote übrig. Lügen ist dabei zwecklos und würde die Gesellschaft von der Leistungspflicht befreien.

Und keine Haftpflichtversicherung zu haben ist das Blödeste was man machen kann. Ein falscher Schritt kann dazu führen, dass man sein Leben lang Schadenersatz leisten muss, und ohne Versicherungsschutz ist man dann finanziell auf ewig ruiniert.

Ich will Euch nicht unterstellen, Versicherungsbetrug begehen zu wollen, aber nur warnen, was für Konsequenzen das haben kann!

 


Achtung:

  • Wenn der Schaden durch das KFZ entstanden ist, ist die Privathaftpflicht außen vor. Es wäre ein Schaden für die KFZ-Haftpflicht des Fahrzeugs, sofern es kein Eigenschaden war. Sofern man hier von Schuldhaftigkeit ausgehen konnte, was nicht zwingend gegeben ist (hätte der Fahrer das Handy wahrnehmen müssen, etc.)?
  • Ist das Handy bereits durch den Aufprall beschädigt worden, kommt es drauf an. Zum einen warum hatte jemand anders dein Handy? Bei geliehenen Sachen greift mitunter der stillschweigende Haftungsauschluss für den Entleiher. Ist die Klausel nicht in der HPV mit abgesichert, gibt es keine Kohle.

Die private Haftpflichtversicherung deines Cousins wird erst einmal fragen, wieso er DEIN Handy in seiner Jackentasche hat.

Außerdem ist es durch die Nutzung eine KFZ zerstört worden. Das wäre also eindeutig ein KFZ-Haftpflichtschaden. Den will man aber nicht, weil dadurch der Rabatt gefährdet ist.

Genau deswegen zahlen private Haftpflichtversicherer keine Schäden im Zusammenhang mit einen KFZ

Dem kann ich eigentlich nur noch hinzufügen, dass es mich sehr verwundert, dass der werte Cousin nicht merkt, wenn aus SEINER Jackentasche das Handy auf die Straße fällt. Solch ein Aufschlag sollte schon vernehmbar sein. Sowas nicht zu bemerken und dann das Handy liegen zu lassen, ist schon sehr fraglich. 

Er hätte ja immerhin sagen können: "Stopp, fahr nicht weiter!"

@ DerHans: Meines Erachtens ist  Dein...

1.Absatz: korrekt

2. Absatz: falsch

3. Absatz: falsch.

zu 2.: Einen KFZ- Haftpflichtschaden sehe ich hier eindeutig nicht, weil das Überfahren eines am Boden liegenden Gegenstands keinen Anspruch des Geschädigten gegen den Fahrer oder Halter des PKW begründet, sprich: der Fahrer/Halter ist an dem Schaden schuldlos.

Das heißt, selbst wenn man mit dem Rabattverlust einverstanden wäre, könnte man die KfZ Haftpflichtversicherung nicht in Regress nehmen.

Nur wenn die Schwester schuld hätte, müsste die KFZ-Haftpflichtversicherung, mit der der PKW versichert ist, zahlen.

zu 3: So allgemein kann man nicht sagen, dass Privathaftpflichtansprüche nicht gedeckt sind, nur weil ein KFZ im Spiel ist.

Beispiel: Ein Fußgänger betritt unaufmerksam die Straße, wodurch ein Radfahrer ausweichen muss und von einem Lastwagen überfahren wird, wobei der Radfahrer eine lebenslange Behinderung erleidet. Wenn jetzt der Fussgänger 100 % Schuld an dem Schaden hat, wird allein seine Privathaftpflichtversicherung in Anspruch genommen, aber nicht die KFZ-Haftpflicht des Lastwagens.

Die von Dir angesprochene sogenannte "Benzinklausel" schließt nur eine Überschneidung von KFZ-Haftpflichtversicherung mit der Privathaftpflichtversicherung aus, indem sie sagt, dass die Privathaftpflichtversicherung eines KFZ-Fahrers oder -Halters nicht für Schäden zahlt, die beim dem Betrieb dieses KFZ entstehen (denn genau dann leistet stattdessen die KFZ-Haftpflicht).

Da aber der Cousin (der mit der Jacke) hier weder als Fahrer noch Halter eines Fahrzeugs auftritt, hat die Benzinklausel in seinem Privathaftpflichtversicherungsvertrag hier keine Bedeutung. Wenn dem Cousin eine Schuld an dem Schaden zugemessen wird, ist der Schaden durch seine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt (sofern auch alle anderen Kriterien erfüllt sind, und da sind wir bei Deinem Punkt 1). 

 

 Nachdem mein Cousin vom Kofferraum einen Karton geholt hat und den Kofferraum zu gemacht hat, ist MEIN Handy aus SEINER Jackentasche gefallen!

Die Frage die ich mir hier stelle:

wie kommt dein Handy in die Jackentasche von deinem Cousin.

Liest sich so, als wenn er es dir entwenden wollte.

In diesem Fall handelt es sich um einen Diebstahl und somit muss dein Cousin dir das Handy aus eigenen Mitteln ersetzen.

Dies zahlt keine Haftpflichtversicherung.

Gruß N.U.

wenn er eine hat ,ja.Ach und nicht sagen das deine schwester drüber gefahren ist,denn dann ist sie nämlich schuld.Auch nicht aus der Jackentasche^^,Er hat es sich ausgeliehn um zu telefonieren ,dabei ist es ihm ausder hand gefallen,fertig.



Wenn man einen Schaden meldet, ist man selbstverständlich verpflichtet, den Schadensverlauf so zu schildern, wie er sich zugetragen hat.

Jeder Versuch etwas dazu zu dichten oder zu verschweigen, erfüllt bereits den Tatbestand des Betrugsversuchs

@DerHans

Richtig,das hat ich vergessen zu erwähnen!

,,Diese Antwort stellt einen Gesetzesverstoss dar und ist zu unterlassen."  ,,Du sollst nicht lügen" steht ja schon in Bibel! Jedoch wenn man ein neues Handy möchte,oweh hab ich das laut gesagt.^^

@ratatoesk: Wie ich bereits oben geschrieben habe, hat die Schwester wohl kaum eine Schuld. Es sei denn, sie hat fahrlässig gehandelt, z.B. ihre Verkehrssicherungspflichten nicht wahrgenommen.

Schuld wäre sie nur dann, wenn sie z.B. gewusst hätte oder hätte wissen oder damit rechnen müssen, dass das Handy hinterm Reifen lag. Normalerweise liegen hinter Reifen aber keine Handys.

Ansonsten wäre es ja einfach: Ich will ein neues Handy, lege mein altes auf die Straße und verlange von dem Autofahrer, der es plattmacht, Schadenersatz.